Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen mit Sitz in Gießen
Gießen hat neben den städtischen Einrichtungen (Stadttheater, Kunsthalle, Stadtbibliothek, Oberhessisches Museum) eine sehr lebendige und vielfältige Kulturszene in allen Bereichen künstlerischen Schaffens. Die Stadt Gießen fördert diese Projekte und Initiativen aus eigenen Haushaltsmitteln und trägt damit dazu bei, künstlerische Zugänge zur Welt zu etablieren.
Gegenstand der Förderung
Projektkosten in allen künstlerischen Sparten für Vorhaben, die in Gießen umgesetzt werden
Ausstattung
20.000,– €
Höhe der Förderung
Bis 3.000,– €, in Ausnahmefällen auch darüber
Eigenanteil/Drittmittel
30 %
Fristen
Bevorzugt bis 30.04. für das laufende Jahr, ein Antrag auf Restmittel ist jederzeit möglich.
Mehr Informationen
Kulturamt Stadt Gießen