Sparte

Film
Bildende Kunst
Kulturvermittlung
Musik
Performance
Tanz
Theater
Zirkus
Literatur

Veranstaltungstyp

Kinder- & Jugendprogramme

Antragstellende

Auftretende
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Unterrichts- und Bildungsstätten
Bildende Künstler:innen

Antragszeitraum

bis zum

15.05.2024

Durchgeführt wird ein Projekt von einem lokalen „Bündnis für Bildung“. Ein lokales
Bündnis besteht aus mindestens drei Partnern. Folgende formale Vorgaben für Bündnispartner gibt es:
o Die antragstellende Organisation muss gemeinnützig sein.
o Alle Bündnispartner müssen juristische Personen sein.
Einzelpersonen können keine Bündnispartner sein.
o Schulen, Hort und Kitas können Bündnispartner sein, aber nicht
antragstellende Organisation.
o Alle Bündnispartner übernehmen im Antrag definierte Aufgaben
(z.B. Ansprache der Zielgruppe, Akquirieren von Ehrenamt,
Öffentlichkeitsarbeit etc.) und bringen unentgeltliche
Eigenleistungen ein (kostenlose Bereitstellung von Räumlichkeiten, Materialien, Technik o.Ä.)

Weitere Informationen im Leitfaden

Projekte im Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (2023–2027)
müssen außerschulisch sein, können aber in Zusammenarbeit mit formalen
Bildungseinrichtungen stattfinden. Dazu schließen sich außerschulische Akteure
mit Schulen zu einem Bündnis zusammen. Grundsätzlich können „Kultur macht
stark“-Projekte auch in den Ganztag integriert oder als Projekttage und
Projektwochen durchgeführt werden. Schulunterricht hingegen ist nicht
förderfähig. „Kultur macht stark“-Angebote müssen deshalb vom Schulunterricht
praktisch handhabbar abgegrenzt werden.
Projekte sind als zusätzliche, außerschulische Angebote konzipiert, wenn folgende
Kriterien sämtlich erfüllt sind:
o Die Maßnahme ist weder Bestandteil der (vom jeweiligen Land) festgelegten
Stundentafel des Regelunterrichts noch Bestandteil des (vom jeweiligen
Land) finanzierten Ganztagsschulbetriebs.
o Das Projekt ist nicht im Kerncurriculum bzw. Lehrplan des jeweiligen Landes
vorgeschrieben.
o Die Teilnahme an dem Projekt fließt nicht in die Notengebung ein.
o Die Schülerinnen und Schüler (bzw. ihre Erziehungsberechtigten) können sich
jederzeit frei für oder gegen die Teilnahme an dem konkreten Angebot
entscheiden.
o Das Projekt ist zusätzlich, d. h. es existierte nicht in dieser Form vor der
Förderung an der am Bündnis beteiligten Schule und wurde nicht zuvor
durch andere Mittel finanziert.

Weitere Informationen im Leitfaden

Die Anträge müssen fristgerecht im Antragssystems Kumasta eingehen.

Antragsfristen für Projekte 2024:

  • 01.10.2023

  • 01.11.2023

  • 01.02.2024 (nur Restmittel zu vergeben; bitte meldet euch vor Antragstellung!)

  • 15.05.2024 (voraussichtlich keine Mittel mehr zu vergeben)

Informationen dazu findest du im Leitfaden

Mehr Informationen

Spielmobile e.V.

Christina Nefzger