Sparte

Film
Bildende Kunst
Kulturvermittlung
Musik
Performance
Tanz
Theater
Zirkus
Literatur
digitale Kulturvermittlung

Veranstaltungstyp

Kinder- & Jugendprogramme
Kooperationen
Projekte

Antragstellende

Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Unterrichts- und Bildungsstätten
Bibliotheken
Kinobetreiber
Museen
Pädagog:innen & Kulturvermittler:innen
Veranstalter:innen

Durchgeführt wird ein Projekt von einem lokalen „Bündnis für Bildung“. Ein lokales Bündnis besteht aus mindestens drei Partnern. Folgende formale Vorgaben für Bündnispartner gibt es:
o Die antragstellende Organisation muss gemeinnützig sein.
o Alle Bündnispartner müssen juristische Personen sein. Einzelpersonen können keine Bündnispartner sein.
o Schulen, Hort und Kitas können Bündnispartner sein, aber nicht antragstellende Organisation.
o Alle Bündnispartner übernehmen im Antrag definierte Aufgaben (z.B. Ansprache der Zielgruppe, Akquirieren von Ehrenamt, Öffentlichkeitsarbeit etc.) und bringen unentgeltliche Eigenleistungen ein (kostenlose Bereitstellung von Räumlichkeiten, Materialien, Technik o.Ä.).

Weitere Informationen im Leitfaden

Projekte im Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (2023–2027) müssen außerschulisch sein, können aber in Zusammenarbeit mit formalen Bildungseinrichtungen stattfinden. Dazu schließen sich außerschulische Akteure mit Schulen zu einem Bündnis zusammen. Grundsätzlich können „Kultur macht
stark“-Projekte auch in den Ganztag integriert oder als Projekttage und Projektwochen durchgeführt werden. Schulunterricht hingegen ist nicht förderfähig. „Kultur macht stark“-Angebote müssen deshalb vom Schulunterricht praktisch handhabbar abgegrenzt werden. Projekte sind als zusätzliche, außerschulische Angebote konzipiert, wenn folgende Kriterien sämtlich erfüllt sind:
o Die Maßnahme ist weder Bestandteil der (vom jeweiligen Land) festgelegten Stundentafel des Regelunterrichts noch Bestandteil des (vom jeweiligen Land) finanzierten Ganztagsschulbetriebs.
o Das Projekt ist nicht im Kerncurriculum bzw. Lehrplan des jeweiligen Landes vorgeschrieben.
o Die Teilnahme an dem Projekt fließt nicht in die Notengebung ein.
o Die Schülerinnen und Schüler (bzw. ihre Erziehungsberechtigten) können sich jederzeit frei für oder gegen die Teilnahme an dem konkreten Angebot entscheiden.
o Das Projekt ist zusätzlich, d. h. es existierte nicht in dieser Form vor der Förderung an der am Bündnis beteiligten Schule und wurde nicht zuvor durch andere Mittel finanziert.

Weitere Informationen im Leitfaden

Die Anträge müssen fristgerecht im Antragssystem Kumasta eingehen.

Antragsfristen für Projekte 2024:

  • 01.10.2023

  • 01.11.2023

  • 01.02.2024 (nur Restmittel zu vergeben; bitte meldet euch vor Antragstellung!)

  • 15.05.2024 (voraussichtlich keine Mittel mehr zu vergeben)

Informationen dazu sind im Leitfaden zu finden.

Mehr Informationen

Spielmobile e.V.

Christina Nefzger