Antragsberechtigt sind insbesondere natürliche Personen oder gemeinnützige öffentliche Institutionen, die Projekte in Hessen oder Thüringen verwirklichen.
Die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen fördert kulturelle Projekte in Hessen und Thüringen.
Zu den Förderschwerpunkten zählen:
• Bildende Kunst
• Musik
• Theater und Film
• Denkmalpflege
• Heimatpflege
• Wissenschaft, Forschung, Bildung
• Literatur
Die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen fördert schwerpunktmäßig überregional bedeutsame Projekte hoher Qualität in Hessen und Thüringen. Der Landesbezug ist für ihre Förderprojekte konstitutiv. Vorhaben außerhalb Hessens und Thüringens werden deshalb nicht unterstützt. Der Stiftung ist es ein besondere Anliehen, herausragende Kulturprojekte in Orten und Gemeinden jenseits der Zentren zu fördern. Sie vergibt ausschließlich projektbezogene Mittel.
Ziel der Förderungen ist insbesondere die Stärkung bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements im kulturellen Bereich. Die Projekte werden einer kritischen Prüfung hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz, der regionalen Verankerung, ihrer nachhaltigen Wirkung und ihrem kulturellen Bildungsauftrag unterzogen.
Anträge können jederzeit über die jeweilige Sparkasse an die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen gerichtet werden. Sie müssen rechtzeitig, d.h. insbesondere mindestens vier Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden.
Für Förderanträge ist ausschließlich das Antragsformular der Sparkassen-Kulturstiftung HessenThüringen zu verwenden. Es ist vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Das Antragsformular ist im Internet unter www.sparkassen-kulturstiftung.de/antragsformular erhältlich.
Mehr Informationen
Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen
Nicole Schlabach