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  • natürliche Personen,

  • gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Verein, gGmbH),

  • gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Stiftungen),

  • kommunale Gebietskörperschaften

    mit Sitz im Schwalm-Eder-Kreis.

Förderwürdig sind kulturelle und künstlerische Vorhaben, Veranstaltungen und Projekte im Schwalm-Eder-Kreis.

Die Kulturförderrichtlinie des Schwalm-Eder-Kreises hat das Ziel, Aktivitäten in den Bereichen

  • Kultur und Kunst,

  • darstellende Kunst,

  • Musik und Tanz,

  • Literatur und Medien,

  • Geschichte und Gedenken,

  • Jubiläen von Vereinen, Verbänden und Kommunen

Zu fördern.

Der Schwalm-Eder-Kreis fördert unter anderem

  • Vorhaben mit örtlicher und überörtlicher Bedeutung, die zur Erhaltung und Entwicklung der kulturellen Infrastruktur im Schwalm-Eder-Kreis beitragen, 

  • Vorhaben, die der Bewahrung eines traditionellen und besonderen Kulturgutes dienen,

  • Vorhaben, die über die beantragte Maßnahme hinauswirken, 

  • Vorhaben, die durch ihren innovativen Charakter die bisherige Kulturlandschaft des Schwalm-Eder-Kreises bereichern sowie

  • Vorhaben, die einen Beitrag zur Vernetzung der Kulturaktivitäten leisten.

Nicht gefördert werden Vereins- und Verbandsveranstaltungen mit ausschließlich vereinsbezogener Bedeutung (z.B. interne Vereinsveranstaltungen) sowie Projekte, die ausschließlich oder überwiegend parteipolitischen, religiösen oder weltanschaulichen Zwecken oder der Gewinnerzielung dienen.

Hier gelangen Sie zur aktuell gültigen Kulturförderrichtlinie des Schwalm-Eder-Kreises: Kulturförderrichtlinie.

Projektanträge können über den untenstehende Link bis zum 30.04. für das laufende und bis zum 31.10. für das laufende und das darauffolgende Jahr gestellt werden. 

Projektantrag stellen

Anträge auf Anschaffungsförderung können formlos an kultur@schwalm-eder-kreis.de gestellt werden. Bitte geben Sie den Grund der Anschaffung und den kalkulierten Preis an.

Mehr Informationen

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises