Sparte

Darstellende Kunst
Film
Fotografie
Bildende Kunst
Kulturvermittlung
interkulturell
Gedenkstätte
Inklusion
Komposition
Literatur
Museum
Musik
Partizipation
Performance
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Soziokultur
Theater
Zirkus
Denkmal

Veranstaltungstyp

Ausstellung
Festival
Kinder- & Jugendprogramme
Konzert
Kooperationen
Kulturelle Bildung
Lesung
ländlicher Raum
Produktion
Projekte

Antragstellende

Auftretende
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Unterrichts- und Bildungsstätten
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Veranstalter:innen
Musiker:innen
Museen
Komponist:innen
Kommunen (Dorf, Stadt o. Ä.)
FLINTA*
Darstellende Kulturschaffende
Bibliotheken
Berufsanfänger:innen/Studierende
Bildende Künstler:innen
Autor:in
Filmschaffende
Kinobetreiber
Pädagog:innen & Kulturvermittler:innen

Zuwendungen können erhalten:

  • natürliche Personen,

  • gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Verein, gGmbH),

  • gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Stiftungen),

  • kommunale Gebietskörperschaften.

Vorwiegend werden Zuwendungen gewährt, wenn die Empfänger ihren Sitz im Schwalm-Eder-Kreis haben

Die Kulturförderrichtlinie des Schwalm-Eder-Kreises hat das Ziel, Aktivitäten in den Bereichen

  • Kultur und Kunst,

  • darstellende Kunst,

  • Musik und Tanz,

  • Literatur und Medien,

  • Geschichte und Gedenken,

  • Jubiläen von Vereinen, Verbänden und Kommunen

zu fördern, Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen und damit ein breites kulturelles Angebot zu schaffen, das eine Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Landkreis unterstützt und zugleich einen Beitrag zum Standortmarketing des Wirtschaftsstandortes Schwalm-Eder-Kreis leistet.

Der Schwalm-Eder-Kreis fördert unter anderem Vorhaben mit örtlicher und überörtlicher Bedeutung, die zur Erhaltung und Entwicklung der kulturellen Infrastruktur im Schwalm-Eder-Kreis beitragen,Vorhaben, die der Bewahrung eines traditionellen und besonderen Kulturgutes dienen, Vorhaben, die über die beantragte Maßnahme hinauswirken, Vorhaben, die durch ihren innovativen Charakter die bisherige Kulturlandschaft des Schwalm-Eder-Kreises bereichern sowie Vorhaben, die einen Beitrag zur Vernetzung der Kulturaktivitäten leisten.

(Nicht gefördert werden Vereins- und Verbandsveranstaltungen mit ausschließlich vereinsbezogener Bedeutung (z.B. interne Vereinsveranstaltungen) sowie Projekte, die ausschließlich oder überwiegend parteipolitischen, religiösen oder weltanschaulichen Zwecken oder der Gewinnerzielung dienen.

Ablauf und Fristen:

Projektanträge können über den untenstehende Link bis zum 30.04. für das laufende und bis zum 31.10. für das laufende und das darauffolgende Jahr gestellt werden. 

Projektantrag stellen

Anträge auf Anschaffungsförderung können formlos an kultur@schwalm-eder-kreis.de gestellt werden. Bitte geben Sie den Grund der Anschaffung und den kalkulierten Preis an.

Mehr Informationen

Schwalm-Eder-Kreis

Marina Saurwein