Sparte

interkulturell
Partizipation
Darstellende Kunst
Film
Fotografie
Bildende Kunst
Literatur
Museum
Musik
Performance
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Theater
Klangkunst

Veranstaltungstyp

Ausstellung
Konzert
Kooperationen
Lesung
Open Air
Produktion
Projekte
Tour
Workshop

Antragstellende

FLINTA*
Amateurbereich
Auftretende
Autor:in
Berufsanfänger:innen/Studierende
Bildende Künstler:innen
Filmschaffende
Komponist:innen
Produzent:innen
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Veranstalter:innen
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Bibliotheken
Kinobetreiber
Museen
Musiker:innen

Antragsberechtigt sind sowohl Einzelkünstler*innen als auch gemeinnützige Organisationen. Wir fördern etablierte Kulturschaffende und Nachwuchstalente.

Mit der Fleetstreet Residenz unterstützen wir zudem gezielt ein Förderprogramm für Künstlerinnen-Gruppen.

Neben der Regelförderung werden auch künstlerische Großprojekte mit internationaler Strahlkraft gefördert – hierzu gehen wir aktiv auf potenzielle Förderpartnerinnen zu.

Häufig gestellte Fragen: https://rudolf-augstein-stiftung.de/antrag-stellen/#FAQ

Eigenmittel sind keine Voraussetzung. Maximale Fördersumme 10.000 €. Im Falle eines positiven Förderbescheids liegt die durchschnittlich bewilligte Summe in der Regelförderung bei 5.000 Euro pro Projekt.

Experimentierfreude und Wagemut leiten die Arbeit der Stiftung im künstlerischen Bereich. Um die Stimme von Künstler*innen in der Gesellschaft zu stärken, unterstützt die Stiftung zeitgenössische Projekte aller Sparten.

Einen besonderen Fokus legt sie dabei auf Vorhaben, die Grenzen überschreiten. Das meint einerseits Projekte, die Grenzen zwischen einzelnen künstlerischen Gattungen oder zwischen der Kunst und anderen Disziplinen überwinden. Andererseits unterstützt sie auch Initiativen, die das Verhältnis von Publikum und Kunst neu befragen oder künstlerische Akteur*innen vernetzen und in Austausch bringen.

Was wir nicht fördern

  • Kulturorganisationen im Rahmen einer institutionellen Förderung

  • Stipendien und Preise

  • Festivals (es wird keine globale Festivalförderung vergeben)

  • Gastspiele (Ausnahmen im Einzelfall für Projekte, deren Entstehung die Rudolf Augstein Stiftung gefördert hat)

  • Kataloge von Ausstellungen, die wir nicht ebenfalls unterstützen

  • Gebühren und Reisekosten für die Teilnahme an Kongressen, Tagungen und Fortbildungsmaßnahmen

  • Projekte der Kulturellen Bildung, die nicht im Klassenverband stattfinden und die nicht auf mindestens ein Schuljahr angelegt sind

Nächste Antragsfrist Künste: 15. Februar 2024

Die Projektförderung in den Künsten geht in die nächste Runde: Zum 15. Februar 2024 können wieder Anträge aus allen Sparten gestellt werden.
Bewerbungen sind möglich mit Projekten, deren Präsentation frühestens vier Monate nach diesem Stichtag stattfindet. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel circa 12 Wochen. 

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