Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.
Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen.
Durch handlungsorientierte und partizipative Ansätze sollen Kinder und Jugendliche lernen, sich eine eigene Meinung zu bilden und sich mit ihrem Werteverständnis auseinanderzusetzen. Der Fokus liegt gezielt auf einer Breitenförderung, beispielsweise in Schulen oder außerschulischen Einrichtungen.
Förderkriterien sind:
Themensetzung: Thema im Bereich kultureller und/oder werteökonomischer Bildung
Innovation: Neue Formen der Vermittlung (z. B. anhand neuer Medien), aktuelle methodische Ansätze, die Modellcharakter haben und Impulse setzen. Kreativität, Vielfalt und intersektionales Denken sind gefragt.
Partizipation: Das Projekt basiert auf weitreichenden Mitgestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche als Akteure. Sie können über Formen, Inhalte und Repräsentation mitentscheiden. Selbstbestimmtes und ergebnisoffenes Lernen wird angestrebt: die Teilnehmenden erarbeiten sich die Antworten und Resultate selbst, Stichwort: Forschendes Lernen / Deeper Learning.
Hebelwirkung und Breitenwirkung: Eine möglichst hohe Zahl an Kindern und Jugendlichen aus allen Schichten und unterschiedlichen Kontexten wird angesprochen. Diversität ist wichtig. Keine Begabtenförderung, sondern Breitenbildung.
Nachhaltigkeit: Das Projekt hat einen langfristigen Einfluss und kann unabhängig von Stiftungsmitteln weiterlaufen. Entfaltung von regionaler/überregionaler Bedeutung und Wirksamkeit. Stichwort: Verstetigung.
Qualität: Neben der künstlerischen/wirtschaftsethischen sowie pädagogisch-partizipativen ist die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.
Füllen Sie das Formular zur Vorabanfrage vollständig aus und schicken Sie es frühstmöglich bis spätestens zum 1. März bzw. 1. September des Jahres ab.
Es werden laufend Vorabanfragen entgegengenommen.
Hinweis: Eine möglichst frühzeitige Zusendung Ihrer Vorabanfrage wird empfohlen. Erfolgt die Zusendung erst kurz vor dem 1. März bzw. 1. September, müssen Sie damit rechnen, dass die Rückmeldung erst kurz vor der Abgabefrist für den Förderantrag erfolgt. Eine Antragsberatung seitens der Stiftung ist dann leider nicht mehr möglich.
Bei positiver Bewertung Ihrer Vorabanfrage wird Ihnen das Antragsformular mit Anlagen zugesendet. Bei negativer Bewertung erhalten Sie eine Absage.
Das Antragsformular muss richtig und vollständig ausgefüllt und mit dem ausführlichen Kosten- und Finanzplan und einem Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid bis zur Frist am 15. März bzw. 15. September an antrag@pwc-stiftung.de versendet werden.
Wenn weitere Unterlagen benötigt werden, werden Sie darüber informiert.
Die Stiftung bittet Sie um Verständnis, dass unvollständige Förderanträge nicht bearbeitet und berücksichtigt werden können.
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