Wir fördern professionelle Musiker*innen und Ensembles, die in Deutschland arbeiten und ein Musikprojekt im Ausland planen.
Gefördert werden professionelle und qualitativ hochwertige musikalische Vorhaben im Ausland in nahezu allen Genres mit Fahrtkostenzuschüssen.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind künstlerischer Nachwuchs, musikpädagogische Projekte, Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter, Freundschafts- und Begegnungstreffen, Benefizveranstaltungen, Schul- bzw. Hochschulprojekte, Reisen zu Kongressen, Symposien, Wettbewerben, Entwicklungshilfeprojekte.
Vergabekriterien:
Es liegen bereits konkrete Einladungen für Partnerschaften aus dem Ausland vor.
Grundsätzlich sind nur Teilfinanzierungen möglich. Diese beziehen sich ausschließlich auf Reisekostenzuschüsse (Flug-, Bahn-, Transferkosten, Instrumententransport, Visagebühren). Die Finanzierung des Projekts sollte daher schon zu weiten Teilen gesichert sein. Die Bezuschussung von Unterkunftskosten und Honoraren ist nicht möglich.
Der Schwerpunkt der Reise sollte auf einer Konzerttätigkeit liegen. Im Zusammenhang mit Konzerten sind auch Veranstaltungen wie Meisterklassen, Seminare oder Workshops förderfähig.
Es können Projekte in nahezu allen Genres gefördert werden. Ausgenommen sind: Schlager, Blues, Kabarett, Musicals oder Folklore.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Es werden bevorzugt Bahnreisen gefördert, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.
Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Erforderliche Unterlagen:
vollständig ausgefülltes Antragsformular
offizielle Bestätigung eines Kooperationsbeteiligten aus dem Ausland inkl. Benennung der vereinbarten Termine und Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, o. Ä.) und der genauen Leistungen des Beteiligten vor Ort (Höhe des Honorars, Übernahme der Kosten für Unterkunft, Technik etc.)
aktuelles Hörbeispiel (Link)
zwei Reisekostenangebote (von Internetportalen, Reisebüros etc.) als Nachweis einer besonders günstigen Reiseverbindung
zusätzlich ist bei Flugreisen das Angebot mit den geringsten CO2-Emissionen beizufügen
Begonnene Maßnahmen, d.h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z. B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos zu beantragen Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
Mehr Informationen
Goethe Institut e.V.
Bereich Musik | Fonds