Sparte

Bildende Kunst
Literatur
Musik
Tanz
Theater

Veranstaltungstyp

Stipendium
HMWK

Antragstellende

FLINTA*
Bildende Künstler:innen
Auftretende
Autor:in
Musiker:innen
Komponist:innen
Darstellende Kulturschaffende

Bewerberinnen können Künstlerinnen oder Künstlerinnengruppen (natürliche Personen) sein:

a) für das Hauptstipendium:
- die einen Hochschulabschluss von einer der hessischen Kunsthochschulen nachweisen können
- oder die mit einem Hochschulabschluss eines anderen Landes jetzt in Hessen leben und arbeiten (Nachweis des Erstwohnsitzes in Hessen seit spätestens dem 31.03. des Jahres der Bewerbung)
- und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens regional künstlerisch tätig waren.

b) für das Nachwuchsstipendium
- die einen Hochschulabschluss von einer der hessischen Kunsthochschulen nachweisen können, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt,
- oder die gegenwärtig an einer der hessischen Kunsthochschulen studieren,
- oder die mit einem Hochschulabschluss eines anderen Landes (nicht länger als drei Jahre zurückliegend) jetzt in Hessen leben (Nachweis des Erstwohnsitzes in Hessen spätestens seit dem 31.03. des Jahres der Bewerbung) und arbeiten und ihr Projekt in Hessen realisieren möchten.

c) für das Arbeitsstipendium
- die einen Hochschulabschluss haben
- ihren Erstwohnsitz in Hessen haben
- und sich gerade in einer Umbruchsituation befinden.

In dem Stipendienprogramm werden jährlich Stipendien an herausragende hessische Künstlerinnen oder Künstlerinnengruppen aller Sparten in drei Kategorien vergeben:

Das Hauptstipendium in Höhe von bis zu 70.000 Euro soll die Sichtbarkeit von Künstlerinnen und ihren Arbeiten erhöhen. Für die Bewerbung ist ein Hochschulabschluss an einer der hessischen Kunsthochschulen nachzuweisen oder – im Falle eines Hochschulabschlusses in einem anderen Land – der Nachweis eines aktuellen Erstwohnsitzes in Hessen

Das Nachwuchsstipendium, das mit bis zu 40.000 Euro dotiert ist, soll besonders talentierten jungen Künstlerinnen die Möglichkeit eröffnen, während oder unmittelbar nach ihrer Ausbildung bereits ein größeres Projekt umzusetzen. Für den Antrag ist entweder ein aktuelles Studium an einer der hessischen Kunsthochschulen oder ein Hochschulabschluss an einer der hessischen Kunsthochschulen nachzuweisen. Ebenfalls antragsberechtigt sind Künstlerinnen mit einem Hochschulabschluss eines anderen Landes (nicht länger als drei Jahre zurückliegend) mit dem aktuellen Erstwohnsitz in Hessen.

Zusätzlich vergibt das Land Hessen bis zu fünf Arbeitsstipendien im Gesamtwert von 20.000 Euro an hessische Künstlerinnen, die sich in einer besonderen familiären Belastungssituation befinden wie etwa der Erziehung eines Kindes unter 12 Jahren oder Pflegearbeit.

Mit Haupt- und Nachwuchsstipendium werden jeweils Projektvorhaben gefördert. Die Förderung erfolgt mit einem Jahresstipendium sowie Mitteln für die künstlerische Umsetzung des Projekts, also zum Beispiel die Durchführung einer Ausstellung, eines Konzertes, einer Aufführung, die Realisation eines Kunstwerks, Druckkosten oder vergleichbare Kosten. Die durchgeführten Projekte müssen dokumentiert und in Hessen realisiert werden. Im Rahmen des Arbeitsstipendiums muss an einem Projekt gearbeitet werden.

Die detaillierten Bewerbungsvoraussetzungen werden in den Förderrichtlinien beschrieben:
https://wissenschaft.hessen.de/sites/wissenschaft.hessen.de/files/2021-08/richtlinie_ottilie-roederstein-stipendien.pdf

Bewerbungen für alle drei Stipendienarten sind jährlich über das Online-Portal einzureichen.

Die Zuwendung erfolgt in Teilen als Stipendium im Rahmen eines Stipendienvertrages und in Teilen im Rahmen der Projektförderung als Zuschuss für die Realisierung des Projektes.

Die Zuwendung beträgt als Festbetrag:

Hauptstipendium
bis zu 70.000 Euro

Nachwuchsstipendium
bis zu 40.000 Euro

Arbeitsstipendien

bis zu 20.000 Euro

Mehr Informationen

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Referat IV.3