Sparte

Musik
Klangkunst
Komposition

Veranstaltungstyp

Festival
Open Air
Digital
Kinder- & Jugendprogramme
Stipendium
Konzert

Antragstellende

Auftretende
Veranstalter:innen
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Musiker:innen
Komponist:innen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, d.h. Künstler:innen, Musiker:innen, Komponist:innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musikfonds fördert vor allem die professionelle, freie Musikszene. Dies schließt die Einbeziehung von Amateur:innen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen.

Antragsteller:innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben.
Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht. Geförderte Projekte müssen
jedoch mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar
erkennbaren Bezug zu Deutschland aufweisen.

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt
und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die
Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren
Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist
sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär,
brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich
tragfähige Teile des Musikbetriebs. Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller
Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte
Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik;
experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance
Music; Audio-Installationen und Klangkunst.
Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds auch alle genreübergreifenden
Zwischenbereiche sowie interdisziplinären Ansätze der aktuellen Musikproduktion von
Sub- bis Hochkultur an.

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Antragsteller:innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben.
Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht. Geförderte Projekte müssen
jedoch mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar
erkennbaren Bezug zu Deutschland aufweisen.

Antragsfristen für Anträge auf Projektförderung (Antragssumme von 2.001 bis 50.000 EUR):
1. Förderrunde:

Antragsfrist: 31. Januar (18:00 MEZ). Die Förderentscheidungen werden voraussichtlich Anfang April bekanntgegeben.

2. Förderrunde:
Antragsfrist 31. Mai (18:00 MEZ). Die Förderentscheidungen werden voraussichtlich Anfang August bekanntgegeben.

3. Förderrunde:
Antragsfrist 30. September (18:00 MEZ). Die Förderentscheidungen werden voraussichtlich Anfang Dezember bekanntgegeben.

ACHTUNG! Ab 2025 gibt es nur noch 2 Förderrunden:

1. Förderrunde 2025: 01.03. - 31.03.2025  (Projektstart ab 1. Juni 2025)

2. Förderrunde 2025: 01.09. - 30.09.2025  (Projektstart ab 1. Dezember 2025)

Der Fonds fördert zeitlich befristete Projekte mit maximal 50.000 Euro. Die Förderung wird in der Regel als Festbetragsfinanzierung gewährt.

https://www.musikfonds.de/foerderung/foerderung/

Verbindliche Honoraruntergrenzen ab dem 01. Juli 2024

Ab Anfang Juli 2024 müssen Förderinstitutionen wie der Musikfonds (der von der Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien [BKM] vollfinanziert wird) auf die Einhaltung neuer Honoraruntergrenzen für professionelle freischaffende Künstler:innen bei der Beantragung und Durchführung von Projekten achten.

Zurzeit gibt es unterschiedliche Empfehlungen verschiedener Musikverbände, die noch diskutiert werden. Eine Übersicht hierzu bietet der Deutsche Kulturrat auf seiner Webseite. Das Merkblatt der BKM zu Honoraruntergrenzen finden Sie hier.

Neue Regelung zur Kofinanzierung

Ab der dritten Förderrunde diesen Jahres (Einreichungsfrist 30. September 2024) müssen Antragsteller:innen grundsätzlich eine Kofinanzierung von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben eines Projekts aufbringen. 

Zur Kofinanzierung können Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen), Eigenmittel (ausschließlich Barmittel), zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden) sowie Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren zählen. 

Kofinanzierungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gesichert sein, aber im FP aufgeführt werden (Pos. 2.3 und 2.4). Im Falle der Bewilligung einer Projektförderung durch den Musikfonds ist eine gesicherte Kofinanzierung zwingende Voraussetzung für den Abschluss eines Fördervertrags.

https://musikfonds.de/node/14100

Sie möchten einen Antrag auf Förderung Ihres Projekts aus dem Musikfonds stellen?
Dann lesen Sie bitte vorab die Fördergrundsätze, die Förderregularien sowie das Merkblatt zur Antragstellung und prüfen Sie, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt. Nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Antragssystem zur Antragsstellung.

https://www.musikfonds.de/foerderung/foerderung/

Mehrfache Förderungen von Festivals, Konzertreihen oder anderen sich wiederholenden Veranstaltungsformaten werden nur in Ausnahmefällen bewilligt.

Wenn das gleiche Projekt bereits mehrfach gefördert wurde, stellt das Kuratorium einen weiteren Antrag üblicherweise zurück. Daher sind andere Finanzierungsquellen oder eine Antragspause von mindestens einem Jahr empfehlenswert.

Aktuell geförderten Projekten wird zudem empfohlen, vor Einreichung eines neuen Antrags den Verwendungsnachweis für die laufende Förderung abzugeben.

Mehr Informationen

Musikfonds e.V.

telefonische Beratung Mo-Do 11.00-15.00 Uhr