Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, d.h. Künstler:innen, Musiker:in-
nen, Komponist:innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musik-
fonds fördert vor allem die professionelle, freie Musikszene. Dies schließt die Einbeziehung
von Amateur:innen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstel-
lung ausgeschlossen.
Antragsteller:innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Internationale
Kooperationen sind möglich und erwünscht. Geförderte Projekte müssen jedoch mit einem
Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zu Deutsch-
land aufweisen.
Ab dem Jahr 2024 wird in der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Die Definition von strukturschwachen Regionen orientiert sich dabei am sogenannten „GRW-Regionalindikator“, der Faktoren wie das regionale Einkommen, die Arbeitsmarktentwicklung, die Erwerbsentwicklung und die Infrastrukturausstattung berücksichtigt.
Anträge für Projekte in größeren Städten resp. Metropolregionen werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung. Lassen Sie sich vor der Antragstellung in der Geschäftsstelle beraten, bevor Sie einen Antrag für ein Projekt in einer Metropolregion stellen. Orientieren Sie sich auch an der Karte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Wenn die Region, in der Sie eine Veranstaltung planen, nicht zum Fördergebiet zählt (also in grauer Farbe dargestellt ist), dann ist das Kriterium einer strukturschwachen Region nicht gegeben. Zum ländlichen Raum kann die Region trotzdem zählen, d.h. die Antragsberechtigung kann trotzdem gegeben sein. Grundsätzlich muss ein beantragtes Projekt nicht beide Kriterien (ländlich und strukturschwach) erfüllen, eines der beiden Kriterien (ländlich oder strukturschwach) genügt.
Beschreiben Sie bitte im Antrag (Projektbeschreibung) den ländlichen Charakter und/oder die Indikatoren für die Strukturschwäche der Region, in der Sie eine Veranstaltung planen
Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und
Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst
als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdrucks-
willens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhän-
gig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers,
provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musik-
betriebs. Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik
und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik;
elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale
Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst.
Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds auch alle genreübergreifenden Zwi-
schenbereiche sowie interdisziplinären Ansätze der aktuellen Musikproduktion von Sub- bis
Hochkultur an.
Anträge mit einer Antragssumme bis zu max. 2.000 EUR können abhängig vom geplanten Projektbeginn immer ca. einen Monat vor den folgenden Antragsfristen gestellt werden:.
2023:
30.04.2023 (18:00 MEZ)
für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Juni bis 31. Juli 2023
30.06.2023 (18:00 MEZ)
für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. August bis 30. September 2023
31.08.2023 (18:00 MEZ)
für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Oktober bis 30. November 2023
31.10.2023 (18:00 MEZ)
für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024
Die Antragsfrist endet immer um 18.00 Uhr MEZ am jeweiligen Datum.
Die Entscheidungen werden ca. zwei Wochen nach der jeweiligen Antragsfrist bekanntgegeben.
Bei Fragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Telefonische Beratung bieten wir dienstags bis donnerstags von 10 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr an.
Sie möchten einen Antrag auf Förderung Ihres Projekts aus dem Musikfonds stellen?
Dann lesen Sie bitte vorab die Fördergrundsätze, die Förderregularien sowie das Merkblatt zur Antragstellung und prüfen Sie, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt. Nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Antragssystem zur Antragsstellung.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 EUR nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 2.000 EUR gestellt werden. Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 2.000 EUR bewilligt werden.
Mehr Informationen
Musikfonds e.V.
Telefonische Beratung bieten wir dienstags bis donnerstags von 10 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr an.