steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts, Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen
nur mit Freistellungsbescheid/Bestätigung kirchlicher Institutionen
Der Stiftungszweck wird u.a. verwirklicht durch:
Die unmittelbare und mittelbare Förderung von Lese-, Schreib- und Sprachkompetenz bei Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit Schulen, der Elternschaft, kirchlichen oder sonstigen Einrichtungen der Bildungsarbeit, Logopäden, Bibliotheken, Organisationen zur Förderung der Lesekultur, Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sowie mit Presse, Hörfunk, Fernsehen und weiteren elektronischen Medien;
Die finanzielle Unterstützung von satzungsgemäßen Projekten steuerbegünstigter Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit die Projekte die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der Erziehung und Bildung, die Förderung von Kunst und Kultur sowie des Sports betreffen
Die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der Erziehung und Bildung, zur Förderung von Kunst und Kultur und des Sports durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
Vergabe von Stipendien, Beihilfen und ähnlichen Zuwendungen an Kinder und Jugendliche zur Förderung von deren Aus- und Fortbildung;
Förderrichtlinien: Förderrichtlinien der Nele Neuhaus Stiftung.pdf
Wie beantrage ich eine Förderung: Wie beantrage ich eine Förderung.pdf
Förderantrag: Förderantrag.pdf
ganzjährig
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