Sparte

Komposition
Kunst
Performance
Tanz
Theater
Musik

Veranstaltungstyp

Projekte
Konzert

Antragstellende

Auftretende
Berufsanfänger:innen/Studierende
Frauen

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Es werden erste professionelle künstlerische Vorhaben der Darstellenden Künste gefördert,
die einen eigenständigen künstlerischen Ansatz zeigen und eine hohe künstlerische Qualität
erwarten lassen. Vorhaben im Sinne dieser Richtlinie sind insbesondere Stückproduktionen,
Choreographien, Performances und spartenübergreifende Produktionen.

Die Umsetzung des Vorhabens (Proben, Produktion etc.) sollte in Wiesbaden erfolgen. Die
Premiere und zwei weitere Vorstellungen müssen in Wiesbaden stattfinden.

Antragsberechtigt sind Musikerinnen und Musiker und Ensembles/Bands aller Altersgruppen, die über eine entsprechende musikalische Ausbildung oder entsprechendes musikalisches Können verfügen und

• am Anfang ihrer künstlerischen Laufbahn stehen (als Berufseinsteigerin/Berufseinsteiger oder Quereinsteigerin/Quereinsteiger) oder

• schon künstlerisch tätig sind (z.B. als Musikerin/Musiker) und sich nun in einer neuen künstlerischen Position weiterentwickeln wollen (z.B. als Komponistin/Komponist) oder

• nach einer längeren Pause von mindestens zwei Jahren wieder in ihren künstlerischen Beruf einsteigen möchten

Antragsberechtigt sind Tanz- und Theaterschaffende aller Altersgruppen, die über eine
entsprechende künstlerische Ausbildung oder entsprechendes Können verfügen und
- am Anfang ihrer künstlerischen Laufbahn stehen (als
Berufseinsteigerin/Berufseinsteiger oder Quereinsteigerin/Quereinsteiger)
oder
- schon künstlerisch tätig sind (z.B. als Tänzerin/Tänzer) und sich nun in einer neuen
künstlerischen Position weiterentwickeln wollen (z.B. als
Choreographin/Choreograph)
oder
- nach einer längeren Pause von mindestens zwei Jahren wieder in ihren
künstlerischen Beruf einsteigen möchten.

Die Antragstellende oder der Antragstellende muss seinen künstlerischen Arbeits- oder
Studienschwerpunkt in Wiesbaden haben oder für den Zeitraum der Förderung über einen
Wohnsitz in Wiesbaden verfügen.

Es werden erste professionelle Projekte der Musik gefördert, die einen eigenständigen künstlerischen Ansatz zeigen und eine hohe musikalische Qualität erwarten lassen. Projekte im Sinne dieser Richtlinie sind insbesondere Tonträgerproduktionen oder sonstige professionelle Veröffentlichungen.

Bis zur Antragsfrist am 03.03.2024 muss der Antrag auf dem Förderportal des Kulturamtes Wiesbaden hochgeladen werden. Das Antragsportal finden Sie hier: https://kulturfoerderantraege-wiesbaden.fund.garden/

Darstellende Künste: Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer maximalen Fördersumme von
12.000 Euro. Darüber hinaus steht der Zuwendungsempfängerin oder dem
Zuwendungsempfänger eine Förderung im Rahmen der Gastspielförderung zu.

Musik: Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer maximalen Fördersumme von
5.000 Euro. Darüber hinaus steht der Zuwendungsempfängerin und dem
Zuwendungsempfänger eine Förderung im Rahmen der Auftrittsförderung zu.

Zuwendungsfähig sind alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehenden Ausgaben,
insbesondere:
- Honorare
- Sachkosten
- Abgaben an künstlerische Verwertungsgesellschaften
- Werbekosten
- Fahrt- und Übernachtungskosten
- Transportkosten
- Anschaffungen und Investitionen, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt
stehen
Kosten, die vor der Bewilligung der Förderung angefallen sind, können nicht berücksichtigt
werden.

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts
gesichert ist.
Mit der Umsetzung des Vorhabens muss im Jahr 2023 begonnen werden.
Es ist auf eine angemessene Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern zu achten.

Mehr Informationen

Kulturförderung Kulturamt Wiesbaden

Doris Scheuerling