Sparte

Musik

Veranstaltungstyp

Finanzen
Kinder- & Jugendprogramme
Workshop

Antragstellende

Auftretende

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Wir fördern professionelle Musiker*innen, die in Deutschland arbeiten und die ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Ausland weitergeben möchten.

Wir fördern und entwickeln gemeinsam im partnerschaftlichen Austausch mit Künstler*innen und Institutionen in den Zielländern musikpädagogische Projekte und Maßnahmen, die der Qualifizierung von Musiklehrer*innen, Chorleiter*innen oder Instrumentalist*innen und Komponist*innen zu Gute kommen.

Wir fördern musikpädagogische Projekte zur Qualifizierung im Ausland. Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich. In der Regel bezuschussen wir die Fahrtkosten.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Als Richtlinie sollten musikpädagogische Projekte ca. fünf Workshop-Tage umfassen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltenden, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.

Vergabekriterien:

  • nachgewiesene Unterrichts- und Workshop-Erfahrung

  • Einladung eines unabhängigen Kooperationsbeteiligten aus dem Gastland

  • Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Qualifizierungs-/Vermittlungsaspekt stehen.

  • ein für die Zielgruppe entwickeltes, sinnvolles Vermittlungskonzept

  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Wir unterstützen bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen prüfen wir auf Zuwendungsfähigkeit.

Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

  • ausgefülltes Antragsformular

  • Projektbeschreibung mit Vermittlungskonzept

  • konkreter Zeit- und Ablaufplan

  • Einladungsschreiben

  • künstlerische Biografie

  • zwei Kostenvoranschläge (von Internetportalen, Reisebüros etc.) als Nachweis einer besonders günstigen Reiseverbindung

  • Zusätzlich ist bei Flugreisen das Angebot mit den geringsten CO2-Emissionen beizufügen.

Begonnene Maßnahmen, d. h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z. B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.

Mehr Informationen

Goethe-Institut e.V.

Bereich Musik | Nachwuchs & Laien