Gefördert werden professionelle Musiker*innen, die in Deutschland arbeiten und die ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Ausland weitergeben möchten.
Das Goethe-Institut fördert und entwickelt gemeinsam im partnerschaftlichen Austausch mit Künstler*innen und Institutionen in den Zielländern musikpädagogische Projekte und Maßnahmen, die der Qualifizierung von Musiklehrer*innen, Chorleiter*innen oder Instrumentalist*innen und Komponist*innen zu Gute kommen.
Gefördert werden musikpädagogische Projekte zur Qualifizierung im Ausland. Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich. In der Regel werden die Fahrtkosten bezuschusst.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden keine Kurzreisen gefördert. Als Richtlinie sollten musikpädagogische Projekte ca. fünf Workshop-Tage umfassen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltenden, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Vergabekriterien:
nachgewiesene Unterrichts- und Workshop-Erfahrung
Einladung eines unabhängigen Kooperationsbeteiligten aus dem Gastland
Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Qualifizierungs-/Vermittlungsaspekt stehen.
ein für die Zielgruppe entwickeltes, sinnvolles Vermittlungskonzept
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Wir unterstützen bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen prüfen wir auf Zuwendungsfähigkeit.
Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
ausgefülltes Antragsformular
Projektbeschreibung mit Vermittlungskonzept
konkreter Zeit- und Ablaufplan
Einladungsschreiben
künstlerische Biografie
zwei Kostenvoranschläge (von Internetportalen, Reisebüros etc.) als Nachweis einer besonders günstigen Reiseverbindung
Zusätzlich ist bei Flugreisen das Angebot mit den geringsten CO2-Emissionen beizufügen.
Begonnene Maßnahmen, d. h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z. B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
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Goethe-Institut e.V.
Bereich Musik | Nachwuchs & Laien