Sparte

Komposition
Inklusion
Klangkunst
Musik
Partizipation
Performance
spartenübergreifende Kunst

Veranstaltungstyp

Ausstellung
Konzert
Kooperationen
Produktion
Projekte
Tour
Workshop

Antragstellende

Auftretende
Komponist:innen
Musiker:innen
Produzent:innen
Veranstalter:innen
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Darstellende Kulturschaffende
Unterrichts- und Bildungsstätten

Outer Ear richtet sich grundsätzlich an professionelle Musikschaffende aus dem Bereich der aktuellen Musik im Sinne der Satzung und der Fördergrundsätze des Musikfonds. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, d.h. Künstler:innen, Musiker:innen, Komponist:innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musikfonds fördert vor allem die professionelle freie Musikszene. Dies schließt die Einbeziehung von Amateur:innen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen.

Antragsteller:innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht. Geförderte Projekte müssen jedoch mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.

Das Förderprogramm steht allen professionellen Musikschaffenden offen, die die Antragsbedingungen erfüllen.Erwünscht sind besonders Anträge von Musikschaffenden mit Einschränkungen und/oder migrantischem Hintergrund. Das Förderprogramm richtet sich auch an nicht akademisch ausgebildete Musikschaffende aus dem DIY-Bereich. Studierende sind in der Regel von der Antragstellung ausgeschlossen.

Gefördert werden insbesondere Projekte, die die üblichen Präsentationsformen eines Konzerts erweitern und darauf angelegt sind, zusätzlich zum Stammpublikum aktueller Musikpraktiken auch Menschen, die bisher wenig Berührung mit experimenteller Musik hatten, anzusprechen und zu einer Auseinandersetzung einzuladen. Das Programm nimmt Projekte in den Fokus, die neue Wege wagen, um die marktübliche Trennung zwischen Produzierenden und Konsumieren den zugunsten eines offenen Dialogs aufzuweichen. Ziel ist es, eine breitere Wahrnehmung von und eine leichtere Teilhabe an aktuellen Musikpraktiken zu ermöglichen. Mögliche Formate sind beispielsweise: Musikalische Interventionen im öffentlichen Raum, partizipative/inklusive Projekte, Werkstatt- und Begegnungsformate oder Kooperationsprojekte mit zivilgesellschaftlichen oder gemeinnützigen Initiativen.

Es wird ein besonderer Schwerpunkt auf soziale und künstlerische Nachhaltigkeit gelegt. Im Antrag ist nachzuweisen, wie entsprechende Nachhaltigkeitsziele erreicht, umgesetzt und dokumentiert werden sollen. Zur besseren Umsetzung dieser Ziele wird empfohlen, im Rahmen des Projekts Kooperation(en) einzugehen und diese gegebenenfalls im Antrag darzustellen. Eine Kooperation mit zivilgesellschaftlichen oder gemeinnützigen Initiativen ist aber keine formale Voraussetzung für die Einreichung eines Antrags. Ausgeschlossen sind reine Vermittlungsformate, die nicht auf die Präsentation eines innerhalb des Projekts geschaffenen Werkes angelegt sind.

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Die zweite Ausschreibungsrunde wird vom 01.10.2026 bis zum 30.10.2026 (18.00 Uhr MEZ) veröffentlicht. Die Projekte der zweiten Förderrunde können frühestens zum Stichtag 01.01.2027 starten und bis Ende 2028 laufen.


Gefördert werden zeitlich befristete Projekte mit einer Festbetragssumme von 25.000 bis maximal 50.000 Euro. Die Fördermittel können für einen Projektzeitraum von maximal bis zu zwei Jahren beantragt werden. Förderfähige Ausgaben sind insbesondere: Künstlerische Honorare und andere projektbezogene Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten, Reise- und Übernachtungskosten, Konzeption, Management/Verwaltung, künstlerische Leitung, Planung und Werbung, KSK, GEMA, Mietkosten für Proben- und Aufführungsräume sowie technisches Equipment, Transportkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation und Beratungsleistungen von Kooperationspartnern.

Die Förderung setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenleistung voraus, die bei der Finanzierung der Projekte in Höhe von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben als solche auszuweisen sind.

Sie möchten einen Antrag auf Förderung Ihres Projekts aus dem Musikfonds stellen?
Dann lesen Sie bitte vorab die Fördergrundsätze, die Förderregularien sowie das Merkblatt zur Antragstellung und prüfen Sie, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt. Nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Antragssystem zur Antragsstellung.

https://www.musikfonds.de/foerderung/foerderung/

Folgende Dokumente sind für die Antragstellung notwendig:

  • Projektbeschreibung: Beschreibung des künstlerischen Konzepts und der formalen Struktur des Projekts (max. 2 Seiten)

  • Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der Förderziele inkl. der Nach haltigkeitsziele

  • Kurze Biographien des/der Antragsteller:in sowie der beteiligten Musiker:innen und Kooperationspartner

  • aktuelle Musikbeispiele des/der Antragsteller:in sowie der ggf. beteiligten Musiker:innen

  • Kosten- und Finanzierungsplan

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