Antragsberechtigt sind jene, die professionell im Bereich der aktuellen Musik tätig sind. Die Antragsteller*innen bzw. antragstellende Organisation muss ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland haben und auch das geplante Projekt muss hauptsächlich in Deutschland stattfinden.
Benefizveranstaltungen, Projekte außerhalb Deutschlands und reine Amateur*innen-Projekte können nicht gefördert werden.
In der kleinen Projektförderung können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten.
Neben dem Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen wird ab dem Jahr 2026 mit der kleinen Projektförderung auch die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Raum unterstützt. Der Musikfonds fördert alle Genres, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze aktueller, experimenteller Musikproduktion. Dazu zählen u.a. die Sparten Neue Musik und zeitgenössische Moderne; experimenteller Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentelle Pop- und Rockmusik; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 350 Euro)
weitere projektbezogene Personalkosten
Veranstaltungs- und Produktionskosten
Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Stärkung der deutschen Kunst- und Kulturszene. Gleichzeitig sind Projekte mit internationaler Beteiligung willkommen.
Die Antragstellung ist vier Mal jährlich möglich und erfolgt kurzfristig vor Projektbeginn:
Frist: 31. August 2026, 18 Uhr
Für Projekte im Oktober - Dezember 2026
Frist: 30. November 2026, 18 Uhr
Für Projekte im Januar - März 2027
Rückmeldung zur Zu- oder Absage des Projektes erfolgen 2-3 Wochen nach der jeweiligen Frist.
Sie möchten einen Antrag auf Förderung Ihres Projekts aus dem Musikfonds stellen?
Dann lesen Sie bitte vorab die Fördergrundsätze, die Förderregularien sowie das Merkblatt zur Antragstellung und prüfen Sie, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt. Nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Antragssystem zur Antragsstellung.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 EUR nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 EUR gestellt werden. Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 EUR bewilligt werden.
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Musikfonds e.V.
Telefonische Beratung Di & Do von 10 -12 und von 13 - 15 Uhr.