Gemeinnützige Vereine sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem gemeinnützigen Verein können aus dem Aktionstopf beantragen.
Der beantragende Verein muss mindestens einen Satzungszweck mit der MONOM Stiftung teilen (siehe www.monom-stiftung.org/ueber-uns).
Aktionstopf - bis zu € 5.000
Gemeinnützige Vereine sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem gemeinnützigen Verein können aus dem Aktionstopf beantragen.
Gefördert werden Vorhaben, die sich kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen, sich mit Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und anderen Ideologien der Ungleichheit beschäftigen oder Projekte, die die Shoah oder den Nationalsozialismus thematisieren.
Dies können Veranstaltungen, Öffentlichkeitskampagnen, Publikationen und andere Aktionen sein. Eine Teilfinanzierung kann beantragt werden, d.h. die Förderung der MONOM Stiftung kann Teil eines größeren Projektes sein, bei dem schon andere Mittel bewilligt wurden oder für den Eigenanteil verwendet werden.
Kleine Hilfen - bis zu € 1.500
Gemeinnützige Vereine sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein können die Kleine Hilfe beantragen. Die Arbeit des Vereins muss zu der Ausrichtung und den Themen der MONOM Stiftung passen. Die Kleine Hilfe möchte bei Unvorhergesehenem helfen, somit sind z. B. Teilfinanzierungen von größeren Projekten nicht förderfähig.
Finishline Stipendium
Die MONOM Stiftung unterstützt mit dem Finishline-Stipendium Promovierende, die bereits am Ende ihrer Promotion stehen, für drei bis fünf Monate.
Das Thema der Promotion und das Engagement der Antragsteller:in müssen zu den Kernthemen der MONOM Stiftung passen.
Als Kernthemen verstehen wir für dieses Stipendium: die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus und der Shoah sowie die kritische Auseinandersetzung mit Ideologien und Realitäten der Ungleichheit. Dazu gehören zum Beispiel Antisemitismus, Rassismus, Sexismus und Homophobie sowie sozioökonomische Ungleichheitsfaktoren. Dissertationen, die sich theoretische mit Gesellschaft und Staat auseinandersetzen, können ebenfalls eingereicht werden.
Von der Förderung ausgeschlossene Aktivitäten
Von der Förderung ausgeschlossen sind reine Film- und Theaterproduktionen, die keinen soziokulturellen Rahmen haben, und interne wie externe Fortbildungen. Projekte mit den Schwerpunkten Ernährung, Natur, Umwelt- oder Klimaschutz werden ebenfalls nicht gefördert.
Der beantragende Verein muss mindestens einen Satzungszweck mit der MONOM Stiftung teilen (siehe www.monom-stiftung.org/ueber-uns).
Die MONOM Stiftung agiert bundesweit und möchte vielen Akteur:innen eine Chance auf Förderung bieten. Deshalb erhalten Vereine oder Gruppen in der Regel nur eine Förderung je Kalenderjahr.
Für den Aktionstopf gibt es einen Termin im Frühjahr, für die kleinen Hilfen im Herbst.
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