Sparte

Musik

Veranstaltungstyp

Finanzen
Kinder- & Jugendprogramme

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen
Unterrichts- und Bildungsstätten
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Amateurbereich

Förderberechtigt sind kulturtreibende Vereine und Gruppen aus dem Main-Kinzig-Kreis.

Die Antragsteller können einen Zuschuss für die Durchführung von Freizeiten mit musischem Schwerpunkt, Probewochen o.ä. in festen Einrichtungen beantragen.

Zuschüsse werden gewährt für

• Freizeiten mit min. acht Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, die an min. drei und max. 21 Tagen (An- und Abreisetag eingeschlossen) im Jahr der Antragsstellung stattgefunden haben,

• Teilnehmende im Alter bis 27 Jahren.

Die Förderung je Teilnehmer*in und Tag beträgt 3€.

Nicht förderfähig sind

• Klassenfahrten,

• zentrale Veranstaltungen der Chor- und Musikverbände, die mit anderen Kreis-, Landes- oder Bundesmitteln gefördert werden,

• Auslandsfahrten, die im Rahmen von Partnerschaften der Städte und Gemeinden durchgeführt werden,

• Fahrten, die von anderen Ämtern des Main-Kinzig-Kreises gefördert werden.

Antragsformular

Anträge sind bis spätestens 30. November eines Jahres einzureichen.

Den Anträgen ist eine Rechnungskopie der Unterkunft beizufügen. Für den Fall, dass nicht alle Teilnehmenden bis 27 Jahren für die gesamte Dauer der Freizeit anwesend waren, ist außerdem eine Übersicht beizufügen, welche die Zahl der Teilnehmenden nach der jeweiligen Aufenthaltsdauer aufschlüsselt.

Mehr Informationen

Main-Kinzig-Kreis

Birgit Krieger