Förderberechtigt sind Gesang- und Musikvereine sowie Spielmanns- und Fanfarenzüge aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Die Vereine erhalten eine jährliche Kreisbeihilfe in Höhe von 150 € als Zuschuss zur Beschäftigung von Chorleiter*innen und Dirigent*innen.
Für die Beschäftigung musikalischer Leitungen von Nachwuchsformationen erhalten die Vereine einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss von mindestens 100 € bis maximal 150 € (variabel je nach Haushaltslage).
Zur Erhaltung eines vereinseigenen Klaviers können die Vereine eine jährliche Zuwendung von maximal 75 € beantragen.
Anträge sind bis spätestens 01. Oktober jeden Jahres einzureichen.
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Mainz-Kinzig-Kreis
Birgit Krieger