Sparte

Musik

Veranstaltungstyp

Finanzen

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen
Amateurbereich

Förderberechtigt sind Gesang- und Musikvereine sowie Spielmanns- und Fanfarenzüge aus dem Main-Kinzig-Kreis.

Die Vereine erhalten eine jährliche Kreisbeihilfe in Höhe von 150 € als Zuschuss zur Beschäftigung von Chorleiter*innen und Dirigent*innen.

Für die Beschäftigung musikalischer Leitungen von Nachwuchsformationen erhalten die Vereine einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss von mindestens 100 € bis maximal 150 € (variabel je nach Haushaltslage).

Zur Erhaltung eines vereinseigenen Klaviers können die Vereine eine jährliche Zuwendung von maximal 75 € beantragen.

Anträge sind bis spätestens 01. Oktober jeden Jahres einzureichen.

Antragsformular

Mehr Informationen

Mainz-Kinzig-Kreis

Birgit Krieger