Förderberechtigt sind kulturtreibende Vereine, Verbände, Körperschaften, Institutionen und Initiativen.
Für kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte kann eine Förderung beantragt werden.
Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen (z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien) innerhalb eines begrenzten Zeitraumes sowie die Fertigstellung von Publikationen zu kulturellen oder kulturhistorischen Themengebieten.
Die Projekte müssen überkommunale Wirkung aufweisen und/oder sich vom alltäglichen Tätigkeitsfeld des Antragstellers abheben.
Die Förderung geschieht in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung. Bei Förderungen bis 2.500 € kann auch eine Festbetragsfinanzierung gewährt werden.
Antragsstellung
Dem Antrag sind eine inhaltliche Projektbeschreibung mit Zielsetzung und Zielgruppenbestimmung sowie ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen, der neben den eingeplanten Eigen- und Drittmitteln auch die beim MKK beantragten Fördermittel ausweist.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt unterjährig nach Antragsstellung. Spätestens drei Monate nach Projektabschluss ist ein Verwendungsnachweis in Form eines zahlenmäßigen Nachweises entsprechend der Gliederung im Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen.
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Main-Kinzig-Kreis
Birgit Krieger