Fördervereine der Schulen in Hessen, andere gemeinnützige juristische Personen und kirchliche Einrichtungen.
Fördervereine an hessischen Schulen haben in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit, für geplante Projekte ihrer Schulen für kulturelle, sportliche, soziale oder gemeinnützige Zwecke Fördermittel, sogenannte Lottomittel, beim Hessischen Kultusministerium zu beantragen.
Ob Bücher für die Schulbibliothek, Requisiten und Ausstattung für Theaterprojekte, Musikinstrumente bis hin zu Sportgeräten – die förderfähigen Maßnahmen sind vielfältig, dem Ideenreichtum der Fördervereine sind kaum Grenzen gesetzt.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mit der Maßnahme, dem Projekt oder der Aktion noch nicht begonnen und die förderfähigen Zwecke noch nicht angeschafft worden sind. Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines formlosen, schriftlichen Antrags, der die Höhe der beantragten Mittel enthält und den Verwendungszweck beschreibt, sowie einer Bestätigung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
Bei Zuwendungen bis 1.000,00 Euro ist eine allgemeine Zweckbindung, bspw. für allgemeine Vereinsarbeit oder allgemeine Jugend- und Vereinsarbeit, zulässig.
Leitfaden für Antragstellende.
Anträge können grundsätzlich bis zum 1. Dezember eines Haushaltsjahres gestellt werden.
Der Förderzeitraum kann maximal das Haushaltsjahr (01.01. bis 31.12.) umfassen, das dem Kalenderjahr entspricht. Er wird bei kürzeren Projekten auf den entsprechenden unterjährigen Zeitraum im Zuwendungsbescheid angepasst.
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Sabine Schmidkunz