Sparte

Musik

Veranstaltungstyp

Finanzen

Antragstellende

Amateurbereich
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Unterrichts- und Bildungsstätten

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Das Land Hessen stellt Landesmittel zur Verfügung, um Kinder- und Jugendchören sowie Jugendorchestern/-ensembles Zuschüsse für die Honorierung ihrer musikalischen Leitung zu gewähren.

  • Leitung von Jugendorchestern / -ensembles

  • Leitung von Jugend- und Kinderchören

  • Stimmbildung

Jugend- und Kinderchöre:

Bezuschusst werden bis zu 80% des Honorars, höchstens jedoch 600 € pro Chor. Hat eine Chorvereinigung mehrere Chöre, wird das Honorar auf die Anzahl der Chöre verteilt und danach die Zuschusshöhe berechnet.

Richtlinien für 2023: https://www.landesmusikrat-hessen.de/images/musikfoerderung/Zuschuesse/Richtlinien_fr_Chre_2023.pdf

Jugendorchester und -ensembles:

Bezuschusst werden bis zu 80% des Honorars, höchstens jedoch 600 € pro Jugendorchester. Hat eine Musikvereinigung mehrere Jugendorchester, wird das Honorar auf die Anzahl der Orchester verteilt und danach die Zuschusshöhe berechnet.

Richtlinien für 2023: https://www.landesmusikrat-hessen.de/images/musikfoerderung/Zuschuesse/Richtlinien_fr_Orchester_2023.pdf

Die Vergabe der Zuschüsse wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Musikvereinigungen die Antragsvoraussetzungen und Anforderungen erfüllen, und dass die Personen, für die ein Zuschuss zum Honorar beantragt wird, entsprechende Qualifikationen nachweisen können.

Die Online-Anträge sind für das laufende Haushaltsjahr bis spätestens 31. Juli des jeweiligen Jahres einzureichen.

Anträge sind online unter dem folgenden Link einzureichen:

https://www.landesmusikrat-hessen.de/projekte/zuschuesse-choere-und-orchester

Mehr Informationen

Landesmusikrat Hessen e.V.