Sparte

Literatur

Veranstaltungstyp

Stipendium
Finanzen
Projekte

Antragstellende

Autor:in

Die ALG fördert Projekte, die geeignet scheinen, die Wirkung eines/einer historischen oder zeitgenössischen Autors/Autorin oder eines literarischen Genres in der Öffentlichkeit zu verbreiten und zu vertiefen.

Förderungswürdig sind Projekte:

  • die Modellcharakter haben, beispielsweise Ausstrahlung oder Initialwirkung über den Anlaß oder über die Region hinaus erwarten lassen.

  • länderübergreifend hinsichtlich Konzeption, Beteiligung und Wirkungsmöglichkeit sind.

  • die nachweislich neue, noch nicht oder in nicht ausreichendem Maße behandelte Aspekte der literaturwissenschaftlichen Forschung berücksichtigen (gilt für Kolloquien, Tagungen und Symposien).

  • die von besonderer gesamtstaatlicher Bedeutung sind.

Die ALG fördert aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Projekte, die geeignet scheinen, die Wirkung eines/r historischen oder zeitgenössischen Autors/Autorin oder eines literarischen Genres in der Öffentlichkeit zu verbreiten und zu vertiefen. Vorrangiges Kriterium ist dabei, ob das beantragte Projekt eine breite literaturinteressierte Öffentlichkeit ansprechen kann.

Anträge für Projekte des kommenden Jahres können entweder bis zum 31. Juli des Vorjahres oder bis zum 31. Januar des Projektjahres gestellt werden.

Art des Antrags: Formular zum Download, per Post

Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen: Antragsformulare sind in einfacher Ausfertigung, beigefügte Unterlagen in zehnfacher Ausfertigung einzureichen.

Mehr Informationen

Arbeitsgemeinschaft Literarischer Gesellschaften (ALG)

Christiane Kussin