Sparte

Film
Kulturvermittlung
Bildende Kunst
Literatur
Musik
Performance
Tanz
Theater

Veranstaltungstyp

ländlicher Raum

Antragstellende

Auftretende
Berufsanfänger:innen/Studierende
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Bildende Künstler:innen
FLINTA*
Autor:in

Ab 2023 können sowohl Rechtskörper wie Vereine oder Verbände, aber auch öffentliche Institutionen und Privatpersonen Projektanträge stellen. Die Projekte müssen in den ländlichen Räumen Hessens realisiert werden.

Die ländlichen Räume werden dabei gemäß des Thünen Landatlas auf der Ebene der Gemeindeverbände definiert. Zusätzlich muss die Einwohner:innenzahl der Gemeinde oder Kernstadt unter 20 000 liegen.

Förderkriterien: Ihr Projekt…

  • bringt Menschen zusammen und stößt kreative Prozesse an.

  • befähigt die Teilnehmenden Inhalt und Verlauf mitzugestalten.

  • wurde noch nicht begonnen.

  • bindet einen Kooperationspartnerin ein, z.B. einen anderen Verein, einen Künstlerin oder die Gemeinde.

Nicht gefördert werden z.B. bauliche Maßnahmen sowie reine Konzert- oder Lesungsveranstaltungen.

Wenn Sie zunächst nur eine grobe, gedankliche Projektskizze haben und Unterstützung in Form von Beratung oder Kontaktvermittlung (beispielsweise zu Kunst- oder Theaterpädagog*innen, einem Träger der Jugendhilfe, einem anderen Verein oder einer Kulturinstitution) benötigen, unterstützt Sie das LandKulturPerlen-Team gerne.

Anträge für Projekte im Jahr 2024 können bis zum 1.2.2024 gestellt werden.

Es wird eine zweite Antragsrunde mit der Einreichfrist am 1.5.2024 geben.

Wenn Sie eine Projektidee haben, kontaktieren Sie unsere Regionalbeauftragten, die Ihnen gerne den Antrag auf Förderung übermitteln. Hier erhalten Sie außerdem Begleitung und Beratung im Förderungsprozess.

Mehr Informationen

LandKulturPerlen - Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V