Chöre
Grundsätzlich gilt: „Ein Projekt soll beispielhaft sein, vor allem der Nachwuchsförderung dienen oder herausragende Leistungen darstellen, um gefördert werden zu können.“
Eine Förderung ist möglich für:
Chorgründungen (Erwachsene, Jugendliche und Kinder; Bläser und Chor)
Wochenendseminare / Probenwochenenden / Fortbildungen / Stimmbildungsseminare / Bläserfortbildungen
Veranstaltungen und Konzerte mit außergewöhnlich hohem Anspruch, hohem Engagement oder hoher Leistungsbereitschaft
Jubiläen (25, 50, 75, 100 etc. Jahre)
Beratungs-, Wertungs- und Kritiksingen, Kreiskirchenchortreffen
Eine Förderung ist nicht möglich für zum Beispiel:
Aus- und Weiterbildung für die Chorleitung
Honorare für die Chorleitung
Auslandsreisen
Notenmaterial
Büromaterial (Kopien, Ausgaben für Werbezwecke etc.)
CD-Produktionen/-Aufnahmen
Beschaffung von Textilien (Chorkleidung etc.)
Beschaffung von Musikinstrumenten (Kauf und Ausleihe)
Reparatur von Musikinstrumenten
Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn/Durchführung der Maßnahme und spätestens bis zum 15. Mai eingereicht wird. Zudem muss es sich um eine in dem aktuellen Haushaltsjahr durchgeführte Maßnahme handeln und je Maßnahme Ausgaben in Höhe von mindestens 200 Euro erreicht werden.
Mehr Informationen
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Stabsstelle Dezernatsbüro des Landrats, Fachdienst Kultur