Sparte

Musik

Veranstaltungstyp

Konzert
Weiterbildung
Workshop
Finanzen

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen
Musiker:innen

Chöre

Grundsätzlich gilt: „Ein Projekt soll beispielhaft sein, vor allem der Nachwuchsförderung dienen oder herausragende Leistungen darstellen, um gefördert werden zu können.“

Eine Förderung ist möglich für:

  • Chorgründungen (Erwachsene, Jugendliche und Kinder; Bläser und Chor)

  • Wochenendseminare / Probenwochenenden / Fortbildungen / Stimmbildungsseminare / Bläserfortbildungen

  • Veranstaltungen und Konzerte mit außergewöhnlich hohem Anspruch, hohem Engagement oder hoher Leistungsbereitschaft

  • Jubiläen (25, 50, 75, 100 etc. Jahre)

  • Beratungs-, Wertungs- und Kritiksingen, Kreiskirchenchortreffen

Eine Förderung ist nicht möglich für zum Beispiel:

  • Aus- und Weiterbildung für die Chorleitung

  • Honorare für die Chorleitung

  • Auslandsreisen

  • Notenmaterial

  • Büromaterial (Kopien, Ausgaben für Werbezwecke etc.)

  • CD-Produktionen/-Aufnahmen

  • Beschaffung von Textilien (Chorkleidung etc.)

  • Beschaffung von Musikinstrumenten (Kauf und Ausleihe)

  • Reparatur von Musikinstrumenten

Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn/Durchführung der Maßnahme und spätestens bis zum 15. Mai eingereicht wird. Zudem muss es sich um eine in dem aktuellen Haushaltsjahr durchgeführte Maßnahme handeln und je Maßnahme Ausgaben in Höhe von mindestens 200 Euro erreicht werden.

Mehr Informationen

Landkreis Marburg-Biedenkopf

Stabsstelle Dezernatsbüro des Landrats, Fachdienst Kultur