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Veranstaltungstyp

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Antragstellende

Auftretende
Autor:in
Berufsanfänger:innen/Studierende
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Bildende Künstler:innen
Darstellende Kulturschaffende
Filmschaffende
FLINTA*
Kinobetreiber
Komponist:innen
Museen
Musiker:innen
Pädagog:innen & Kulturvermittler:innen
Produzent:innen
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Veranstalter:innen
Vereine / Stiftungen / Kirchen

Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen mit Sitz im Landkreis Gießen

Der Landkreis Gießen vergibt keine Fördermittel im Sinne von Projektförderung im Kulturbereich. Er lobt aber jährlich für das zurückliegende Jahr den FÖRDERPREIS „KULTURREGION LANDKREIS GIESSEN“ aus, mit dem kulturelle Angebote im ländlichen Raum gewürdigt, Lebensqualität gefördert und zeitgemäße Formen regionaler Identifikation prämiert werden.

Gegenstand der Förderung
Alle Sparten künstlerischen Schaffens

Ausstattung
10.000,– €

Höhe der Förderung
5.000,– €, 3.000,– €, 2.000,– €

Eigenanteil/Drittmittel
Keine

Fristen
15. Januar für das zurückliegende Jahr

Mehr Informationen

Landkreis Gießen

Anja Horstmann