Antragstellende mit Sitz in Hessen
Projekte, die eine Stärkung des Verantwortungsbewusstseins des Einzelnen für das Gemeinwohl und die Verbesserung des Zusammenhalts in der Gesellschaft zum Zweck haben. Die Vorhaben müssen folgende Kriterien erfüllen:
einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten,
gesellschaftliche Zukunftsfragen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger Hessens voranbringen oder Bewährtes bewahren helfen,
einen modellhaften Charakter haben,
übertragbar und nachhaltig sein,
die Kooperation gesellschaftlicher Akteure fördern,
das Außenbild des Landes in Deutschland und der EU stärken und
einen Beitrag zur Förderung der hessischen Identität aufweisen.
Die Vorhaben müssen im Land Hessen realisiert werden.
Nicht gefördert werden können:
Übernahme zeitlich unbegrenzter Verpflichtungen,
vor einer Finanzierungszusage begonnene Projekte / laufende Projekte,
Zustiftungen in das Vermögen anderer Stiftungen , soweit es sich nicht um neu zu gründende Bürgerstiftungen handelt,
Förderung von Vorhaben, bei denen der Antragsteller nicht der Projektträger ist und
institutionelle Förderungen
Zunächst wird per Post oder E-Mail eine Vorabanfrage an die Landesstiftung gestellt, in der Projektidee und Finanzierung kurz zusammengefasst werden (max. 2 Seiten). Im Anschluss erhalten Sie von der Stiftung entweder eine Aufforderung zur Antragstellung oder ein Ablehnungsschreiben. Weitere Informationen zum Inhalt der Anfrage sowie einen Vordruck finden Sie hier.
Eine Förderung ist in der Regel bis zu einer Höhe von 30% bis maximal 50% der Gesamtkosten des Projekts möglich. Mittel der Landesstiftung werden grundsätzlich für nicht mehr als drei Jahre vergeben.
Mehr Informationen
Landesstiftung "Miteinander in Hessen"
Martin Gehl