Antragsberechtigt sind Vereine Verbände, Freiwilligenagenturen, Stiftungen sowie gemeinnützige Organisationen und private Initiativen aus kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit ihren Ortsteilen. Privatpersonen oder Ortsbeiräte und andere kommunale Vertreter in dieser Funktion sind nicht zugelassen.
Gefördert werden Maßnahmen (Kleinprojekte), die den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes bzw. eines Ortsteils stärken, das Miteinander der Generationen fördern und die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. So können zum Beispiel die Gestaltung eines Platzes, das Aufstellen einer Bank aber auch das gemeinsame Errichten eines Spiel- oder eines Grillplatzes bezuschusst werden. Der jeweilige Zuschuss bewegt sich zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro.
Für die Bearbeitung der Anträge ist neben der Qualität der Anträge die Reihenfolge des Eingangs maßgeblich. Nach Ausschöpfen des jährlichen Budgets können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden.
Die Antragsfrist beginnt am 01. Januar und endet jeweils am 30. September des Kalenderjahres.
Mehr Informationen
Hessische Staatskanzlei
Dr. Martina Schaad