Sparte

Darstellende Kunst
Denkmal
Film
Gedenkstätte
Inklusion
interkulturell
Kulturvermittlung
Bildende Kunst
Literatur
Museum
Musik
Partizipation
Performance
politische Bildung
Soziokultur
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Theater

Veranstaltungstyp

ländlicher Raum
Projekte
Finanzen

Antragstellende

Kommunen (Dorf, Stadt o. Ä.)
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Veranstalter:innen
Unterrichts- und Bildungsstätten
Kinobetreiber
Bibliotheken
Amateurbereich
Museen

Antragsberechtigt sind Vereine Verbände, Freiwilligenagenturen, Stiftungen sowie gemeinnützige Organisationen und private Initiativen aus kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit ihren Ortsteilen. Privatpersonen oder Ortsbeiräte und andere kommunale Vertreter in dieser Funktion sind nicht zugelassen.

Gefördert werden Maßnahmen (Kleinprojekte), die den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes bzw. eines Ortsteils stärken, das Miteinander der Generationen fördern und die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. So können zum Beispiel die Gestaltung eines Platzes, das Aufstellen einer Bank aber auch das gemeinsame Errichten eines Spiel- oder eines Grillplatzes bezuschusst werden. Der jeweilige Zuschuss bewegt sich zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro.

Förderrichtlinie

Für die Bearbeitung der Anträge ist neben der Qualität der Anträge die Reihenfolge des Eingangs maßgeblich. Nach Ausschöpfen des jährlichen Budgets können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden.

Die Antragsfrist beginnt am 01. Januar und endet jeweils am 30. September des Kalenderjahres.

Bewerbungsformular

Mehr Informationen

Hessische Staatskanzlei

Dr. Martina Schaad