Sparte

Bildende Kunst

Veranstaltungstyp

Produktion
Projekte
Ausstellung
ländlicher Raum
Veröffentlichung

Antragstellende

Bildende Künstler:innen
FLINTA*
Vereine / Stiftungen / Kirchen

Gefördert werden Projekte von professionellen Bildenden Künstlerinnen und Künstlern, die nicht mehr an einer Hochschule immatrikuliert sind.

Die Projektförderung unterstützt bei der Realisierung von Vorhaben wie der Konzeption und Produktion neuer Arbeiten, Ausstellungen oder Publikationen. Außerdem können Projekte von Kunstvereinen oder Kuratorinnen und Kuratoren gefördert werden, die die Arbeiten von Künstlerinnen und Künstlern in Katalogen oder Ausstellungen zugänglich machen. Gefördert werden jeweils Projektvorhaben, deren Ergebnis in Hessen realisiert wird.

Die Förderentscheidungen werden von einer Expertenjury vorbereitet. Maßstab für die Entscheidungen ist in erster Linie:

  • Innovation

  • künstlerische Eigenständigkeit

  • Kreativität

  • Originalität und Authentizität der Künstlerinnen und Künstler

Die Anträge können ganzjährig gestellt werden. Die Juryentscheidungen werden voraussichtlich jeweils zum 01.04., zum 01.08. sowie zum 01.11. getroffen, wobei Anträge, die zum 01.11. gestellt werden, erst für das Folgejahr bewilligt werden können.

Mehr Informationen

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Kulturförderung Bildende Kunst Referat IV 1