Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) fördert über den Landeshaushalt in Kapitel 1550 Kunst und Kultur in Hessen mit Zuwendungen im Sinne der §§ 23, 44 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) Musikprojekte, an denen das Land Hessen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.
Um prüfen zu können, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, bedarf es zunächst eines schriftlichen Antrags, in dem das Vorhaben möglichst präzise beschrieben und die beabsichtigte Finanzierung dargelegt werden muss.
Anträge auf Projektförderung im Musikbereich sind ausschließlich über den unten verlinkten Online-Antrag und spätestens 10 Wochen vor Projektbeginn an das Referat IV 2 zu richten.
Sie müssen eine aussagefähige Projektbeschreibung und einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
In diesem Plan müssen die Aufwendungen detailliert dargelegt sein und die geplante Finanzierung erläutert werden. Bei der Finanzierung ist der gewünschte Förderbetrag einzusetzen. Bei Projektförderungen bis zu 10.000€ beachten Sie die neue Kulturförderrichtlinie des Landes Hessen.
Mehr Informationen
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst / Referat IV 2
Petra Besier