Vereine, Jazzinitiativen und Institutionen
Einzelne Bands sind nicht antragsberechtigt.
Es können Konzertreihen und Workshops gefördert werden.
Es wird eine angemessene finanzielle Beteiligung der Kommunen erwartet.
Veranstaltungen ohne Eintritt oder Teilnehmerbeiträge sind nicht förderungswürdig.
Den Anträgen ist eine ausführliche Projektbeschreibung mit einer Dokumentation der vorangegangenen Aktivitäten sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen.
Die Anträge sind bis zum 5. November des Vorjahres an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Referat IV 2 A, Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden, zu richten. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst aufgrund der Empfehlung der Hessischen Jazzjury.
Mehr Informationen
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Referat IV 2