Anträge können stellen:
eingetragene Vereine;
gGmbHs;
sonstige freie Träger;
Städte und Kommunen;
sonstige öffentliche Träger
Das Ministerium setzt sich die Stärkung und den Ausbau kultureller Angebote in ländlichen Räumen zum Ziel. Es werden Kulturakteurinnen und -akteure unterstützt und die Teilhabe auch in strukturschwachen Gebieten gefördert. Eine Förderung ist möglich für Projekte und Kulturfestivals in hessischen Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern.
Anträge im Förderprogramm „Stärkung der ländlichen Räume“ sind spätestens schriftlich und 10 Wochen vor Projektbeginn an das Ministerium, Referat IV 3, zu richten. Sie müssen eine aussagefähige Projektbeschreibung und einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. In diesem Plan müssen die Aufwendungen detailliert dargelegt sein und die geplante Finanzierung erläutert werden. Bei der Finanzierung ist der gewünschte Förderbetrag einzusetzen.
Die Antragstellung erfolgt für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 30. September. Anträge für das folgende Kalenderjahr können ab 1. November gestellt werden.
Bitte verwenden Sie dieses Formular und beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Antragsstellung. Nehmen Sie vor Antragsstellung Kontakt mit uns auf.
Mehr Informationen
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Kulturförderung, Referat IV 3