Sparte

Theater
Darstellende Kunst
Tanz

Antragstellende

Veranstalter:innen
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Auftretende
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser

Antragszeitraum

bis zum

31.10.2024

Freie Träger - auch Einzelpersonen, sofern sie unmittelbar als Künstler am Projekt beteiligt sind. Vereine; kulturelle Verbände; Landesarbeitsgemeinschaften; Gebietskörperschaften. 

Das Ziel der Förderung besteht in der Entwicklung von örtlichen, regionalen und landesweiten Initiativen der Theaterkultur durch Projekte in freier Trägerschaft.

Gefördert werden zeitlich befristete Projekte freier Träger im Theaterbereich, soweit sie unter
Berücksichtigung der örtlichen und regionalen Gegebenheiten im Interesse des Landes
Hessen entstehen.
Der Fachbeirat soll bei seinen Empfehlungen folgende Kriterien berücksichtigen, von denen
jeweils mindestens eines durch das Projekt erfüllt sein sollte:
- Produktionen von künstlerischer Qualität;
- Projekte, die Innovation erkennen lassen und experimentell neue ästhetische
Konzeptionen verfolgen,
- Produktionen, die durch ihr beispielhaftes dramaturgisches Konzept überzeugen;
- Projekte von Gruppen, die auf eine langfristige, kontinuierliche künstlerische Entwicklung
verweisen können;
- Gastspiele, die in einem größeren regionalen Rahmen, vorwiegend im ländlichen Bereich, angeboten werden

- Initiativen zur Talentsuche und -förderung;
- kulturelle und künstlerische Workshops, Wettbewerbe und Seminare;
- Projekte zur Aus- und Fortbildung der künstlerischen Fähigkeiten von freien
Theatergruppen;
- Projekte, die der Durchführung von Gastspielen dienen; insbesondere die Beschaffung
von technischer Ausstattung

Abgabetermin für Anträge, deren Realisierung im ersten Halbjahr eines Jahres geplant sind, ist der 31. Oktober des Vorjahres; Abgabetermin für Anträge, deren Realisierung im zweiten Halbjahr eines Jahres vorgesehen ist, ist der 31. März des laufenden Jahres. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich. 

Die Zuwendung wird grundsätzlich zur Teilfinanzierung des Projektes bewilligt; und zwar in der Regel zur Deckung des Fehlbedarfs (Fehlbedarfsfinanzierung) oder nach einem bestimmten Vomhundertsatz bzw. Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben, der 50 % nur in begründeten Ausnahmefällen überschreiten sollte. Eine Festbetragsfinanzierung ist ebenfalls nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Nicht rückzahlbar. 

Projektförderungen bis zu 10.000 € siehe die neuen Förderrichtlinien des Landes: https://wissenschaft.hessen.de/presse/weniger-buerokratie-fuer-aktive-in-der-kultur-auf-dem-weg-zur-foerderung-durch-das-land

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich, mit den entsprechenden Vordrucken und den darin aufgeführten weiteren Unterlagen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Rheinstraße 23 -25, 65185 Wiesbaden, einzureichen. Bei Anträgen von Vereinen ist die Satzung, der Nachweis der Gemeinnützigkeit und der Nachweis der Eintragung ins Vereinsregister, soweit es sich um einen eingetragenen Verein handelt, vorzulegen. Enthält das Projekt auch Zuwendungen für Arbeitsfördermaßnahmen ist hierzu ein entsprechender Nachweis beizufügen. 

Mehr Informationen

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Referat IV 2

Karin Becker