Sparte

Film

Veranstaltungstyp

Preis

Antragstellende

Filmschaffende
Berufsanfänger:innen/Studierende

Filmschaffende

Kurzfilme als eigenständiges und innovatives Medium sind sowohl Karriereeinstieg und Visitenkarte für junge Talente als auch künstlerische Ausdrucksform und Experimentierfeld für etablierte Regisseur*innen. FFA und German Films haben sich mit NEXT GENERATION SHORT TIGER zum Ziel gesetzt, die Wahrnehmung von Kurzfilmen in der Öffentlichkeit zu stärken. Die Filmemacher*innen erhalten eine zusätzliche Plattform, um ihre prämierten Kurzfilme auf Branchenveranstaltungen und im Kino zu präsentieren.

Antragsfrist: Die Ausschreibung findet jährlich im Herbst statt.

Förderkriterien: Eingereicht werden können Kurzfilme mit einer Länge von maximal fünf Minuten, die in ganz besonderer Weise für den Einsatz vor einem großen Kinopublikum geeignet sind. Vorschlagsberechtigt sind deutsche Filmhochschulen, Fach- und Kunsthochschulen mit Filmausbildung sowie die AG Kurzfilm - Bundesverband Deutscher Kurzfilm.

Eine Expert*innenjury entscheidet über bis zu fünf Nominierungen und die Vergabe von Preisgeldern in Höhe von jeweils 5.000 €. Das Preisgeld ist zweckgebunden und kann für die Herausbringung der ausgezeichneten Filme oder an die Herstellung eines neuen Films eingesetzt werden.

Die besten deutschen Kurzfilme werden im Frühjahr im Rahmen einer Veranstaltung mit dem "FFA - Short Tiger" prämiert und sind anschließend Teil des Programms "Next Generation Short Tiger" auf den Internationalen Filmfestspielen Cannes. In den Folgemonaten wird das Programm "Next Generation Short Tiger" weltweit bei den von German Films organisierten Festivals des deutschen Films und weiteren internationalen Festivals gezeigt.

Mehr Informationen

Filmförderungsanstalt (FFA)

Birthe Klinge | Förderreferentin