Sparte

Film

Veranstaltungstyp

Finanzen

Antragstellende

Filmschaffende
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Produzent:innen

Antragsberechtigt sind: Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), reiberufler*innen/Gesellschaften Freier Berufe, gewerbliche Unternehmen/Selbstständige

Der Förderbereich Kinderfilm fördert Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme im Kurz- oder Langfilmformat, die sich durch ihre Themen, ihre Haltung und ihre Gestaltung an Kinder bis zu 12 Jahren richten. Unterstützt werden soll die Produktion von Filmen, die den Kindern Erkenntnisse über ihre Welt vermitteln, auf ihre Träume und Sehnsüchte eingehen, das kindliche Bedürfnis nach Spaß und Abenteuer erfüllen. Ob und wie viele Kinofilme die jeweiligen Filmemacher*innen vorher realisiert haben, ist nicht relevant. Auf Treatment- und Drehbuchförderung können sich auch freie Autor*innen bewerben. Weitere Voraussetzungen zur Förderung eines Projektes sind:

  • besondere künstlerische Qualität

  • eine Auswertung im Kino ist zu erwarten

  • bei Antragstellung wurde mit der Realisierung noch nicht begonnen

Die Förderung von Kinderfilmen erfolgt in einem gemeinsamen Gremium mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Dabei werden die Treatment-, Drehbuch- und Projektentwicklungsförderung mit den Mitteln des Kuratoriums realisiert, die Produktionsförderung mit denen der BKM. Im Unterschied zu anderen Filmförderungseinrichtungen des Bundes und der Länder erfolgt die Förderung jenseits wirtschaftlicher und standortpolitischer Erwägungen ausschließlich aufgrund von qualitativen Kriterien. Kulturell herausragende Filmvorhaben sollen substanziell gestärkt werden, um Filmschaffenden einen stärkeren künstlerischen Freiraum zu ermöglichen.

Jedes Jahr gibt es im Förderbereich Kinderfilm einen Einreichtermin im ersten Quartal und einen im dritten Quartal. Diese werden rechtzeitig auf der Programm-Webseite bekannt gegeben. 

Mehr Informationen

Kuratorium junger deutscher Film

Julia Kania