Antragsberechtigt sind: Filmschaffende, Kunst- oder Kulturschaffende, Organisation/Unternehmen (Verein, GbR, GmbH, UG), reiberufler*innen/Gesellschaften Freier Berufe, gewerbliche Unternehmen/Selbstständige
Im Rahmen der zum 1. Januar 2026 gestarteten Kooperation zwischen der Stiftung Kuratorium junger deutscher Film (KjdF) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist die Verantwortung für die Talentfilmförderung vollständig auf das Kuratorium übergegangen. Damit wurde die von allen Bundesländern getragene Stiftung zur zentralen Institution der Förderung von Talentfilmen in Deutschland. Das Kuratorium ist nunmehr mit einem Budget von über neun Millionen Euro ausgestattet.
Gegenstand der Förderung sind alle Genres.
Im Talentfilm fördert das Kuratorium folgende Projektstufen:
Stoffentwicklung
Projektentwicklung
Produktion
Untertitelungsförderung sowie Verleih- und Vertriebsförderung finden beim Kuratorium nur in geringem Umfang und nur als Annexförderung für kuratoriumsgeförderte Projekte statt. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Geschäftsstelle.
Die möglichen Fördersummen im Bereich Talentfilm betragen:
bei Produktion (Kinofilm) bis zu 500.000 €
bei Produktion (Kurzfilm) bis zu 40.000 €
bei Projektentwicklung bis zu 50.000 €
bei Stoffentwicklung: bis zu 25.000 €
Die Einreichfrist für die Antragstellung in der Stoffentwicklungsförderung Talentfilm endet am 29.07.2026 um 18 Uhr.
Einreichfrist für die Projektentwicklungs- und Produktionsförderung Kinofilm ist am Mittwoch, 12.08.2026 um 18 Uhr.
Die Frist für die Einreichungen zur Produktionsförderung Kurzfilm endet am Mittwoch, den 23.09.2026 um 18 Uhr.
Jedes Jahr gibt es im Förderbereich Kinderfilm einen Einreichtermin im ersten Quartal und einen im dritten Quartal. Diese werden rechtzeitig auf der Programm-Webseite bekannt gegeben.
Mehr Informationen
Kuratorium junger deutscher Film
Julia Kania