Sparte

Literatur
Bildende Kunst
Komposition
Performance
Musik
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Theater

Veranstaltungstyp

Residenz
Stipendium

Antragstellende

Auftretende
Autor:in
Bildende Künstler:innen
Komponist:innen
Musiker:innen
Darstellende Kulturschaffende

Antragsberechtigt sind nationale und internationale Künstler:innen sowie Wissenschaftler:innen aus

• Literatur (u. a. Lyrik, Prosa, Dramatik, Essay, Drehbuch, Kritik, Übersetzung)
• Wissenschaft/Romantik (Geistes- und Sozialwissenschaften mit Themen zur Epoche und Geisteshaltung der Romantik)
• Wissenschaft/Deutsch-deutsche Fragen (Geistes- und Sozialwissenschaften mit Fragen zur deutsch-deutschen Geschichte)
• Bildende Kunst (u. a. Malerei, Grafik, Skulptur, Medienkunst und Fotografie)
• Komposition (u. a. Sounddesign, Klanginstallation, Klangperformance, Dirigat),

die eine künstlerische oder wissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben, an einer Promotion arbeiten oder sich bereits mit Veröffentlichungen bzw. durch eine langjährige professionelle künstlerische oder wissenschaftliche Arbeit ausgezeichnet haben und ihre Befähigung in Arbeitsproben nachweisen können.
Bei internationalen Bewerber:innen sind Deutsch- oder Englischkenntnisse Voraussetzung. Grundkenntnisse der deutschen Sprache wären für einen ergiebigen Aufenthalt hilfreich.
Für die Vergabe des Aufenthaltsstipendiums sind die Qualität des bisherigen künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Wirkens und das geplante Arbeitsvorhaben ausschlaggebend.
Nicht antragsberechtigt sind Personen, die in den letzten zwei Jahren vor dem Jahr der Antragstellung Stipendiat:in in Schloss Wiepersdorf waren.

Das Aufenthaltsstipendium hat eine Dauer von drei Monaten und wird für die Zeiträume März bis Mai, Juni bis August oder September bis November gewährt. Für die wissenschaftlichen Stipendien kann bei Bedarf ein kürzerer Aufenthaltszeitraum angegeben werden.
Neben der freien Unterkunft und Verpflegung in Schloss Wiepersdorf erhalten die Stipendiat:innen aller Sparten je eine monatliche Barleistung von 1.200 Euro und einen einmaligen Sachkostenzuschuss in Höhe von 480 Euro. Bei Verkürzung des Aufenthalts reduziert sich der Sachkostenzuschuss um jeweils 160 Euro pro Monat.
Insofern Kapazitäten vorhanden, werden den Bildenden Künstler:innen Ateliers zur Verfügung gestellt.
Für Stipendiat:innen aus Ländern, für die Visapflicht besteht, wird die Übernahme der Kosten für das Visum gewährt.

Für ein Einzelstipendium können sich Künstler:innen und Wissenschaftler:innen, die den Aufenthalt alleine bestreiten möchten, bewerben.

Kooperations-Stipendien zeichnen sich dadurch aus, dass die Bewerber:innen jeweils bis zu zwei Personen benennen, mit denen sie in Schloss Wiepersdorf gemeinsam an ihren künstlerischen Produktionen arbeiten.
Mit der Bewilligung eines Kooperations-Stipendiums erhält der:die Stipendiat:in damit ein weiteres Zimmer, in dem entweder ein Gast für den gesamten Zeitraum wohnt oder zwei Gäste nacheinander anreisen, mit denen sie:er an dem Projekt arbeitet.
Die benannten Personen können aus sämtlichen künstlerischen Bereichen – auch aus handwerklichen Bereichen – stammen. Sie erhalten die gleichen Konditionen wie die Stipendiat:innen.
Lebensgefährt:innen können nur vorgeschlagen werden, sofern sie an der künstlerischen Produktion der jeweils ausgewählten Stipendiat:innen unmittelbar beteiligt sind.

Mehr Informationen

Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf

Annette Rupp