Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen
Gegenstand der Förderung
Kulturelle Projekte aller künstlerischen Sparten in Gießen
Ausstattung
Es werden die Zinserträge aus dem Stiftungskapital ausgeschüttet, aktuell ca. 2.000€.
Höhe der Förderung
Maximal 750,– €
Eigenmittel/Drittmittel
Keine Regel
Fristen
Bis spätestens 31. März des Jahres, in dem das Projekt geplant ist
Link
Bewerbungen gehen über das Kulturamt der Stadt Gießen an die Kulturstiftung Gießen.
Mehr Informationen
Kulturamt der Stadt Gießen