Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen und gewährt Förderung für Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Kunst und Kultur fallen und inhaltlich besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzen. Ein Schwerpunkt ist dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext.
Förderanträge für die Allgemeine Projektförderung können jederzeit eingereicht werden.
Die Stiftung trifft hier ihre Förderentscheidungen aufgrund der Empfehlungen der Jury, die regelmäßig zweimal im Jahr zusammentritt. Förderanträge, die später als zum 31.1. oder 31.7. eingehen (Datum Eingang des Online-Formulars oder Fax bzw. des Poststempels), können in der nächstfolgenden Sitzung der Jury nicht mehr berücksichtigt werden.
Über Anträge, die bis zum 31. Januar 2023 eingegangen sind, berät die Jury auf ihrer 43. Sitzung.
Die folgende Sitzung findet im Herbst 2022 statt; dort wird über Anträge beraten, die bis zum 31. Juli 2022 eingehen. Bitte beachten Sie, dass der Projektbeginn nicht vor dem Termin der Jurysitzung liegen darf.
Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.
Anträge werden über ein Online-Portal spätestens zu den Stichtagen 31.01. oder 31.07. eines Jahres gestellt: https://antrag.kulturstiftung-bund.de/index
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Kulturstiftung des Bundes
Dr. Marie Cathleen Haff (Leiterin der Allgemeinen Projektförderung)