Sparte

Bildende Kunst
Literatur
Museum
Tanz
Musik
Theater
Film

Veranstaltungstyp

Digital
Festival
Kinder- & Jugendprogramme
Open Air

Antragstellende

Auftretende
Veranstalter:innen
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Bildende Künstler:innen
Filmschaffende

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen und gewährt Förderung für Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Kunst und Kultur fallen und inhaltlich besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzen. Ein Schwerpunkt ist dabei die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext.

Förderanträge für die Allgemeine Projektförderung können jederzeit eingereicht werden.
Die Stiftung trifft hier ihre Förderentscheidungen aufgrund der Empfehlungen der Jury, die regelmäßig zweimal im Jahr zusammentritt. Förderanträge, die später als zum 31.1. oder 31.7. eingehen (Datum Eingang des Online-Formulars oder Fax bzw. des Poststempels), können in der nächstfolgenden Sitzung der Jury nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Einsendeschluss für die 45. Jurysitzung ist der 31. Januar 2024. Die nächste Jurysitzung findet Anfang Mai 2024 statt.

Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

Anträge werden über ein Online-Portal spätestens zu den Stichtagen 31.01. oder 31.07. eines Jahres gestellt: https://antrag.kulturstiftung-bund.de/index

Mehr Informationen

Kulturstiftung des Bundes

Dr. Marie Cathleen Haff (Leiterin der Allgemeinen Projektförderung)