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Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.

Mit 200.000 Euro jährlich fördert die Kulturstiftung der Länder die Restaurierung von Kulturgütern nationalen Ranges.

Mit der Förderlinie „Restaurierungen“ unterstützt die Kulturstiftung restauratorisch-konservatorische Maßnahmen für Kulturgut nationalen Ranges in Museen, Bibliotheken und Archiven. Im Vorfeld jeder Antragstellung muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch stattfinden. Vereinbaren Sie dafür einen Termin unter KONTAKT@KULTURSTIFTUNG.DE, die Antragsformulare werden im Anschluss an das Gespräch versendet.

Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden. Dies umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind, deren herausgehobene Bedeutung bereits anerkannt oder zu erwarten ist und Objektkonvolute (z. B. Sammlungen, Archivbestände, Werkgruppen), die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen. Näheres finden Sie sich in den Förderrichtlinien.

Bitte beachten Sie die neuen Einreichungsfristen: 15. Juni oder 15. Dezember

Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Dabei wird auch erörtert, ob Ihr Erwerbungswunsch den durch die SATZUNG der Kulturstiftung der Länder vorgegebenen Kriterien entspricht. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter KONTAKT@KULTURSTIFTUNG.DE.

Die Anträge erfolgen schriftlich und mit einer digitalen Abbildung des Erwerbungswunsches an den Vorstand der Kulturstiftung der Länder. Alle Antragsdokumente sind nur in digitaler Form an KONTAKT@KULTURSTIFTUNG.DE zu senden. Anhänge, die das Datenvolumen von 40 MB überschreiten, sind per Datentransferdienst zu senden.

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Kulturstiftung der Länder