Sparte

Museum
Bildende Kunst
Kulturvermittlung

Veranstaltungstyp

Ausstellung

Antragstellende

Museen
Vereine / Stiftungen / Kirchen

Gemäß § 2 Abs. (2) der Satzung der KSL kann eine Förderung von Ausstellungen nur bei öffentlich zugänglichen, gemeinnützigen Einrichtungen oder bei öffentlich zugänglichen Körperschaften des öffentlichen Rechts erfolgen.

Die Kulturstiftung der Länder fördert kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung.

siehe Webseite

Mehr Informationen

Kulturstiftung der Länder