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Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.

Das Spektrum der Förderungen umfasst bedeutende Werke aller Epochen der Malerei, Zeichnung, Grafik, Skulptur, Fotografie, des Kunstgewerbes, der Musik und Literatur sowie Objekte der Natur- und Technikgeschichte. Ergänzungen von Sammlungen sowie Rückerwerbungen von Sammlungsverlusten oder Rückführungen von Kulturgütern aus dem Ausland bilden einen Schwerpunkt der Förderung. Über die finanzielle Beteiligung an wichtigen Akquisitionen hinaus leistet die Kulturstiftung der Länder auch eine umfassende fachliche Beratung und hilft bei der Suche nach Expertinnen und Experten bzw. nach Fördererinnen und Förderern.

Die Kulturstiftung der Länder fördert die Erwerbung von Kunstwerken und kulturellen Zeugnissen, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind. Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.

Bitte beachten Sie die neuen Einreichungsfristen: 15. Juni oder 15. Dezember

Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Dabei wird auch erörtert, ob Ihr Erwerbungswunsch den durch die SATZUNG der Kulturstiftung der Länder vorgegebenen Kriterien entspricht. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter KONTAKT@KULTURSTIFTUNG.DE.

Die Anträge erfolgen schriftlich und mit einer digitalen Abbildung des Erwerbungswunsches an den Vorstand der Kulturstiftung der Länder. Alle Antragsdokumente sind nur in digitaler Form an KONTAKT@KULTURSTIFTUNG.DE zu senden. Anhänge, die das Datenvolumen von 40 MB überschreiten, sind per Datentransferdienst zu senden.

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Kulturstiftung der Länder