Sparte

Museum
Kulturvermittlung
Bildende Kunst
Fotografie
politische Bildung
spartenübergreifende Kunst

Veranstaltungstyp

Ausstellung
Kinder- & Jugendprogramme
ländlicher Raum

Antragstellende

Bibliotheken
Museen
Vereine / Stiftungen / Kirchen

Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.

Die Kulturstiftung der Länder unterstützt Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.

Gefördert werden:

  • kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung

  • die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;

  • deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;

  • die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;

  • die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;

  • die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;

  • die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;

  • die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;

  • die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.

Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.

Bitte beachten Sie die neuen Einreichungsfristen: 15. Juni oder 15. Dezember.

Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Dabei wird auch erörtert, ob Ihr Vorhaben den durch die SATZUNG der Kulturstiftung der Länder vorgegebenen Kriterien entspricht. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter KONTAKT@KULTURSTIFTUNG.DE.

Die Anträge erfolgen schriftlich an den Vorstand der Kulturstiftung der Länder. Alle Antragsdokumente sind nur in digitaler Form an KONTAKT@KULTURSTIFTUNG.DE zu senden. Anhänge, die das Datenvolumen von 40 MB überschreiten, sind per Datentransferdienst zu senden.

Mehr Informationen

Kulturstiftung der Länder