Sparte

Bildende Kunst
Literatur
Musik
Komposition

Veranstaltungstyp

Stipendium
HMWK

Antragstellende

Bildende Künstler:innen
Autor:in
Auftretende

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Grundsätzlich gilt: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 5 Jahren den ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Für Villa Massimo, Casa Baldi und das Deutsche Studienzentrum Venedig gilt: Bewerben können sich hochbegabte und außergewöhnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler, die in Ihrer Kunstsparte bereits eine überregionale, möglichst internationale Sichtbarkeit erfahren haben und was sich in relevanten greifbaren Projektumsetzungen (Architektur), institutionellen Auftritten (Bildende Kunst), Veröffentlichungen (Literatur) oder Produktionen (Musik) dokumentiert.

Für die Cité Internationale des Arts in Paris können sich darüber hinaus Künstlerinnen und Künstler bewerben, die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind.

Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen; das heißt, dass die künstlerische Ausbildung zum Zeitpunkt der Bewerbung beziehungsweise bis zum 15. Januar (Ende der Bewerbungsfrist) nachweislich abgeschlossen sein muss. Dies gilt für Bewerbungen von Meisterschülerinnen und Meisterschüler entsprechend.

Laufende wissenschaftliche Ausbildungen (z.B. ein Studium im Fach Kunstgeschichte) stehen einer Bewerbung um eines der Künstlerstipendien nicht entgegen.

Detaillierte Informationen: https://www.kulturstiftung.de/auslandsstipendien-von-bund-und-laendern-faq/

Auslandsstipedium:

Rom: 10 Monate, jeweils von Anfang September bis Ende Juni des Folgejahres;

Olevano Romano: 3 Monate;

Venedig: 3 Monate;

Paris: 6 Monate, jeweils vom 1. Mai bis zum 31. Oktober und vom 1. November bis 30. April.
(Die Abstimmung und Koordination der Aufenthalte in Paris erfolgt über die zuständige Landesbehörde des Sitzlandes beziehungsweise des Landes, in dem die Stipendiatinnen und Stipendiaten vor ihrem Umzug in das Ausland gemeldet waren.)

Eine Verlängerung der Aufenthalte ist nicht möglich.

Die aktuellen Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte der Webseite.

Mehr Informationen

Kulturstiftung der Länder

Bewerbungsbüro Künstlerstipendien