Der/Die Antragsteller/in muss ein/e nicht-kommerzielle/r Veranstalter/in sein (Städte, Gemeinden, Kreise, als gemeinnützig anerkannte Vereine, Kirchen, sonstige Institutionen). Kommerzielle Anbieter/innen und Einzelpersonen sind von einer Förderung ausgenommen.
Bei der Bezuschussung durch den Kultursommer Südhessen („KUSS“) handelt es sich um eine freiwillige Festbetrags- bzw. Defizitförderung. Projekte, die den genannten Förderkriterien genügen, können - sofern genügend Mittel vorhanden sind - in der Regel in einer Höhe von bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden. Bei Schwerpunktprojekten kann ein höherer Zuschuss gewährt werden. In den Veranstaltungskalender können auch Veranstaltungen aufgenommen werden, die keine finanzielle Förderung erhalten. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Förderrichtlinien
https://www.kultursommer-suedhessen.de/fuer-veranstalter/foerderrichtlinien/
Bei einem Zuwendungsbetrag bis zu 5.000,00 € fördert der „KUSS“ die Veranstaltung mit einer Festbetragsfinanzierung.
Bei einem Zuwendungsbetrag ab 5.000,01 € fördert der „KUSS“ die Veranstaltung mit einer Defizitfinanzierung.
Antragstellung hier
Mehr Informationen
Kultursommer Südhessen e. V.