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Veranstaltungstyp

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Workshop

Antragstellende

Auftretende
Berufsanfänger:innen/Studierende
Bildende Künstler:innen
Darstellende Kulturschaffende
Filmschaffende
FLINTA*
Kinobetreiber
Komponist:innen
Musiker:innen
Pädagog:innen & Kulturvermittler:innen
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Veranstalter:innen
Vereine / Stiftungen / Kirchen

Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen, Antragsteller müssen nicht in der Region Mittelhessen leben.

Der Verein unterstützt und fördert Angebote lokaler Kulturveranstalter, um sie in einem jährlichen Kulturfestival in der Region, den „KULTURSOMMER MITTELHESSEN“, zu präsentieren (LK Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Vogelsberg, Gießen, Marburg-Biedenkopf, Wetterau). Die geförderten Projekte/Veranstaltungen sollen in exemplarischer Weise zu einer Kulturvermittlung in Mittelhessen beitragen.

Gegenstand der Förderung
Gefördert werden insbesondere Projekte, die künstlerische Begegnungen ermöglichen. Besonders gefördert werden Projekte, die sich im Prozess der künstlerischen Erarbeitung befinden und/oder sonst keine Chance zur Realisierung haben. Die Projekte müssen in den Zeitraum des Mittelhessischen Kultursommers fallen und nach Möglichkeit dem jährlich wechselnden Rahmenthema angepasst sein.

Höhe der Förderung
Bis zu 33 %, in Ausnahmefällen bis zu 50 % der Projekt-/Gastspielkosten

Eigenanteil/Drittmittel
Als Drittmittel sind weitere Mittel der Hessischen Landesregierung ausgeschlossen.

Fristen
31. Oktober

Mehr Informationen

Kultursommer Mittelhessen e.V.