Sparte

Bildende Kunst
Darstellende Kunst
Denkmal
Film
Fotografie
interkulturell
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Komposition
Kulturvermittlung
Literatur
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Performance
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Soziokultur
Tanz
spartenübergreifende Kunst
Theater
Zirkus

Veranstaltungstyp

Preis

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen
Kommunen (Dorf, Stadt o. Ä.)

Alle Bürgerinnen und Bürger, die städtischen Gremien und die Vereine der Stadt sind aufgerufen Einzelpersonen oder Gruppen, die außergewöhnliche Leistungen auf dem Gebiet der Kultur oder Wissenschaft vollbracht haben, vorzuschlagen. Voraussetzung für die Personen oder Gruppen ist, dass sie mindestens drei Jahre in Dreieich ansässig beziehungsweise tätig sind oder waren. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Als Würdigung außergewöhnlicher Leistungen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Kultur verleiht die Stadt Dreieich in zweijährigem Rhythmus einen Kulturpreis.

Die mit 2.500 Euro dotierte Auszeichnung erfolgt als Anerkennung eines Lebenswerkes oder von Spitzenleistungen.

Die Anmeldefrist beginnt erst nach Veröffentlichung in der örtlichen Presse. Alle Vorschläge sind bis spätestens 1. Oktober des jeweiligen Jahres an den Magistrat der Stadt Dreieich, Hauptstraße 45, 63303 Dreieich, zu richten, der innerhalb von 14 Tagen den Eingang bestätigt.

Nach einem Auswahlverfahren durch eine sachkundige Jury entscheidet der Magistrat über die Verleihung. Der Kulturpreis der Stadt Dreieich ist teilbar und kann somit auch an mehrere Personen verliehen werden. Die Verleihung erfolgt in einer öffentlichen Feierstunde.

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