Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen aus Gießen und Wetzlar
Projekte und Programme aller kulturellen Sparten, die (a) als Kooperationsprojekte konzipiert sind zwischen kulturellen Akteuren oder kulturellen Institutionen Gießens und Wetzlars, (b) die den kulturellen Dialog zwischen den Städten befördern und (c) die Entwicklung eines gemeinsamen kulturellen Angebotsprofiles unter Wahrung lokaler Eigenheiten befördern.
Höhe der Förderung
Keine feste Obergrenze, in der Regel maximal 5.000,– €
Förderrichtlinien
https://www.wetzlar.de/medien/bindata/kultur/stadtbibliothek/Richtlinie.PDF
Eigenanteil/Drittmittel
Mischfinanzierungen sind erwünscht.
Fristen
Anträge für das aktuelle Jahr können, möglichst per E-Mail, bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres, beim Kulturamt der Stadt Wetzlar eingereicht werden.
Mehr Informationen
Kulturamt Wetzlar
Frau Sylvia Beiser