Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen aus Gießen und Wetzlar
Projekte und Programme aller kulturellen Sparten, die (a) als Kooperationsprojekte konzipiert sind zwischen kulturellen Akteuren oder kulturellen Institutionen Gießens und Wetzlars, (b) die den kulturellen Dialog zwischen den Städten befördern und (c) die Entwicklung eines gemeinsamen kulturellen Angebotsprofiles unter Wahrung lokaler Eigenheiten befördern.
Höhe der Förderung
Keine feste Obergrenze, in der Regel maximal 5.000,– €
Förderrichtlinien
https://www.wetzlar.de/medien/bindata/kultur/stadtbibliothek/Richtlinie.PDF
Eigenanteil/Drittmittel
Mischfinanzierungen sind erwünscht.
Fristen
Achtung! Neue Antragsfrist Kulturfonds Gießen-Wetzlar ab 2026
Ab dem Förderjahr 2026 gelten neue Antragsfristen für den Kulturfonds Gießen-Wetzlar. Projekte zur Förderung können eingereicht werden bis zum 31.01.2026.
Mehr Informationen
Kulturamt Wetzlar
Frau Sylvia Beiser
