Sparte

Darstellende Kunst
Film
Inklusion
interkulturell
Komposition
Kulturvermittlung
Bildende Kunst
Literatur
Museum
Musik
Performance
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Theater
Zirkus

Veranstaltungstyp

Ausstellung
Festival
Kinder- & Jugendprogramme
Konzert
Kooperationen
Kulturelle Bildung
ländlicher Raum
Open Air
Produktion
Projekte
Workshop

Antragstellende

Auftretende
Autor:in
Berufsanfänger:innen/Studierende
Bildende Künstler:innen
Darstellende Kulturschaffende
Filmschaffende
FLINTA*
Komponist:innen
Pädagog:innen & Kulturvermittler:innen
Musiker:innen
Produzent:innen
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Veranstalter:innen
Verlag
Museen
Bibliotheken

Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen aus Gießen und Wetzlar

Projekte und Programme aller kulturellen Sparten, die (a) als Kooperationsprojekte konzipiert sind zwischen kulturellen Akteuren oder kulturellen Institutionen Gießens und Wetzlars, (b) die den kulturellen Dialog zwischen den Städten befördern und (c) die Entwicklung eines gemeinsamen kulturellen Angebotsprofiles unter Wahrung lokaler Eigenheiten befördern.

Höhe der Förderung
Keine feste Obergrenze, in der Regel maximal 5.000,– €

Förderrichtlinien

https://www.wetzlar.de/medien/bindata/kultur/stadtbibliothek/Richtlinie.PDF

Eigenanteil/Drittmittel
Mischfinanzierungen sind erwünscht.

Fristen
Achtung! Neue Antragsfrist Kulturfonds Gießen-Wetzlar ab 2026

Ab dem Förderjahr 2026 gelten neue Antragsfristen für den Kulturfonds Gießen-Wetzlar. Projekte zur Förderung können eingereicht werden bis zum 31.01.2026.

Mehr Informationen

Kulturamt Wetzlar

Frau Sylvia Beiser