Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen, die kulturelle Vorhaben in einer der Gebietskörperschaften durchführen, die Gesellschafter oder Kooperationspartner des Kulturfonds sind. Dies sind aktuell die Städte Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Wiesbaden, Bad Vilbel, Offenbach und Oestrich-Winkel sowie der Hochtaunuskreis der Main-Taunus-Kreis, Kreis Offenbach und der Rheingau-Taunus-Kreis.
Alle Gesellschafter und Kooperationspartner sind berechtigt, Anträge für förderfähige Eigenvorhaben an den Kulturfonds zu stellen.
Der Antragsteller verfügt über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die in der Lage ist, die Mittelverwendung nachzuweisen. Als Institutionen anerkannt sind neben öffentlichen auch privat-gemeinnützige Körperschaften. Die Steuerbegünstigung gemäß § 51 ff. Abgabenordnung (AO) muss im Fall der letzteren durch einen gültigen Freistellungsbescheid der zuständigen Finanzbehörde nachgewiesen werden.
Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Der Kulturfonds Frankfurt RheinMain fördert Projekte im Bereich der Kunst und Kultur von nationaler und internationaler Bedeutung im Rhein-Main-Gebiet: in Frankfurt am Main, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Darmstadt, Wiesbaden, Hanau, Bad Vilbel, Offenbach am Main, Oestrich-Winkel, Kreis Offenbach und Rheingau-Taunus-Kreis. Thematische Schwerpunkte definieren dabei das besondere Interesse des Kulturfonds am Ausbau des Kulturlebens in Rhein-Main und geben zugleich Anregungen, die Region neu zu definieren und zu positionieren.
Die Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH, Bad Homburg, (im folgenden „Kulturfonds“) fördert Vorhaben im Bereich der Kunst und Kultur von nationaler und internationaler Bedeutung auf dem Gesellschaftergebiet der Region Frankfurt RheinMain. Er kann Themenschwerpunkte festlegen und in diesem Rahmen Kulturprojekte selbst anregen, initiieren und fördern.
(a) Gefördert werden können Projekte, wenn sie
sich durch hohe künstlerische Qualität mit nationaler oder internationaler Strahlkraft auszeichnen und
von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern mit Sitz im Gesellschaftergebiet organisiert oder überwiegend realisiert werden.
(b) Relevant ist darüber hinaus, dass sie
das kulturelle Erbe der Region vermitteln und vertiefen oder
der Förderung des zeitgenössischen künstlerischen Schaffens dienen oder
die Vernetzung von in der Region ansässigen Einrichtungen sowie von Künstlerinnen und Künstlern verstärken oder die Genannten deutschland- und/oder weltweit bekannt machen
Die Projekte können, müssen aber nicht Bezüge zu den Themenschwerpunkten – soweit solche eingerichtet sind – aufweisen. Der Kulturfonds gibt ca. alle drei Jahre ein neues Motto aus, um einen künstlerischen Austausch zu einem aktuellen Thema anzuregen. »hier leben« Das neue Schwerpunktthema des Kulturfonds rückt Perspektiven für das Zusammenleben in den Fokus. Neben diesem temporären Schwerpunkt gruppieren sich die weiteren Projekte unter drei ständigen Schwerpunktthemen: Impulsgeberin Kunst, Kulturlandschaft RheinMain, Internationalität.
Anträge zur Förderung können grundsätzlich nur online gestellt werden. Für die verschiedenen Verfahren gelten die folgenden Fristen für die Einreichung vollständiger Antragsunterlagen:
bei einer Antragssumme von nicht mehr als 20.000 €: spätestens drei Monate vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn
bei einer Antragssumme von mehr als 20.000 € bis 75.000 €: spätestens sechs Monate vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn
Für Vorhaben, deren Antragssumme mehr als 75.000 € beträgt, können bis zum 1. März eines Jahres (Entscheidung Ende Mai) bzw. bis zum 1. September eines Jahres (Beschlussfassung Ende November) gestellt werden.
Der Kulturfonds gewährt keine Vollförderung. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, sodass die Förderung des Kulturfonds als Fehlbedarfsfinanzierung geschieht. Die Antrag stellende Einrichtung hat eine angemessene Eigenbeteiligung zu erbringen. Beiträge Dritter können als solche gelten. Die Fördergrenze beträgt in der Regel ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten.
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Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH