Sparte

Film
Dokumentarfilm
Kurzfilm
Langfilm

Veranstaltungstyp

Projekte
Produktion

Antragstellende

Filmschaffende

Eine Beschränkung hinsichtlich der Berechtigung zur Antragsstellung existiert nicht.

Beantragt werden können Zuschüsse zu zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhaben in den Bereichen Film, Fernsehen und Bewegtbild, welche die Tätigkeiten von Filmurheber*innen und Filmproduzent*innen in den Mittelpunkt stellen. Filmvorhaben selbst oder die vorbereitenden und nachbearbeitenden Arbeiten hierzu werden aber nicht gefördert. Ausgeschlossen sind auch studentische Projekte und Dissertationen sowie Förderungen von Filmfestivals.
Das Vorhaben muss entweder kulturell bedeutsame Werke, insbesondere Filmwerke, betreffen oder die Rahmenbedingungen zur Schaffung solcher verbessern. Beispielhaft sind förderfähig Print- und Digitalpublikationen zu Filmthemen, Preisverleihungen, Ausstellungen, Werkstattgesprächen sowie die Vermittlung besonderer Erzählweisen, Inhalte und Techniken oder die Sicherung von Nachlässen bedeutender Filmschaffender.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben ganz oder in Teilen von der Stiftung Kunstfonds unterstützt wird.

Die Förderung orientiert sich am Gesamtvolumen des geplanten Projekts/Vorhabens und wird vom Vergabebeirat individuell bestimmt. Bei Branchenveranstaltungen, Symposien, Ausstellungen und Masterclasses beträgt sie in der Regel bis zu 50 Prozent der Kosten.

Förderanträge können jeweils für den 31. März und den 30. September eines Jahres eingereicht werden. Anträge sind zu stellen über das Online-Portal zur Kulturförderung.

Über die Anträge entscheidet der Vergabebeirat der Berufsgruppe III. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. Zu den weiteren Verfahrensbestimmungen ist die Förderrichtlinie der Stiftung Kulturwerk oder der VG Bild-Kunst zu konsultieren. Im Hinblick auf das Förderverfahren stimmen sie überein.

Mehr Informationen

Förderung Film

Dr. Britta Klöpfer